5 Antworten

Der Landrat wurde demokratisch gewählt und wird seine Arbeit schon machen. Er klärt die Grundschüler darüber auf, was Demokratie ist, die Altparteien wissen es nicht.

Einen konkreten Verstoß gegen die Neutralitätspflicht müsste man, aus den getätigten Äußerungen, tatsächlich erst konstruieren.

Jedoch:

"Eine Verletzung der Pflicht zur unparteiischen und gerechten Amtsführung kommt nicht erst dann in Betracht, wenn der betroffene Beamte tatsächlich parteilich oder voreingenommen ist. Es reicht vielmehr aus, dass ein Verdacht in Gestalt von Zweifeln im Sinne eines begründeten Misstrauens besteht. Dies folgt aus Sinn und Zweck des § 60 Abs. 1 Satz 2 BBG, der den Beamten verpflichtet, bereits den Schein der Parteilichkeit und Voreingenommenheit zu vermeiden."

Ich bin natürlich nicht allzu tief in der Materie drin, aber Sesselmann wird sich künftig vermutlich etwas zurücknehmen müssen.

Stadewaeldchen  14.07.2023, 20:32

Und dann gibt es ja auch noch das thüringer Schulgesetz. Dort heißt es in §56 Abs. 3

 Kommerzielle Werbung und Werbung für politische Parteien und politische Gruppierungen ist in der Schule grundsätzlich nicht zulässig.
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Dabbdabb  14.07.2023, 20:33
@Stadewaeldchen

Richtig, da er aber keine konkrete Wahlempfehlung gegeben hat, greift der Paragraph nicht.

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Dichterseele  16.07.2023, 19:47
@Dabbdabb

Naja, wenn er zuvor behauptet hat, sich für den Erhalt der Schule einzusetzen und in dem Zusammenhang die Eltern auffordert, bei der Landtagswahl "an der richtigen Stelle" ihr Kreuzchen zu machen, dann geht daraus eindeutig hervor, dass er Werbung für seine Partei machen wollte. Anders ist das nicht zu verstehen!

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Stadewaeldchen  16.07.2023, 19:47
@Dabbdabb

Er sagte was von "das Kreuz an der richtigen Stelle machen". Das halte ich mindestens für grenzwertig.

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Dabbdabb  16.07.2023, 19:52
@Dichterseele

Es geht allerdings nicht darum, wie man den Satz interpretiert. Entscheidend ist, was tatsächlich gesagt wurde.

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Dichterseele  16.07.2023, 20:03
@Dabbdabb

Das ist keine willkürliche Interpretation, sondern ein folgerichtiger Schluss.

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Dabbdabb  16.07.2023, 21:02
@Dichterseele

Nenn es wie du willst, es ändert nichts an der rechtlichen Lage. Solange keine konkrete Werbung "für politische Parteien und politische Gruppierungen" gemacht wurde, ist die Aussage nicht anfechtbar.

Sesselmann ist übrigens Rechtsanwalt und weiß das ebenfalls.

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Dichterseele  17.07.2023, 19:35
@Dabbdabb

Ich habe schon Richter erlebt, die nach den richtigen Worten rangen...

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RKA56H  03.04.2024, 12:48

Dann sähe es für eine Menge Lehrer und Staatsdiener (Scholz, Bärbock und Weitere) aber ganz böse aus! Das gibts ne Menge, die sch..... auf das Neutralitätsgebot

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Dabbdabb  03.04.2024, 19:07
@RKA56H

Minister, Bundes- oder Landtagsabgeordnete fallen jedoch nicht unter das BBG.

Gemäß dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages gibt es keine gesetzliche Regelung bzgl. einer Neutralitätspflicht für o.g.

Die Rechtsprechung leitet diese, für Staatsorgane, aber indirekt aus dem Grundgesetz (Art. 21 Abs. 1 S. 1) ab.

Natürlich dürfen aber auch Lehrer und andere Beamte im politischen Diskurs Stellung beziehen. Das fällt schließlich unter die freie Meinungsäußerung. Problematisch wird es erst dann, wenn sie etwa (wie hier eingangs Sesselmann vorgeworfen), einseitige Beeinflussung, etwa durch konkrete Wahlempfehlungen, begehen.

Das ist das, was ich hier zu vermitteln versuchte, was aber offenbar nicht bei jedem angekommen ist. Eine konkrete Wahlempfehlung wäre, wenn der Lehrer oder Landrat Sesselmann sagen würde: "Wenn ihr das und das erwirken wollt, wählt Partei X."

In so einem Fall könnte etwa dem Lehrer ein Disziplinarverfahren drohen.

Eine Empfehlung zum "Kreuz an der richtigen Stelle" setzt hingegen voraus, dass der Zuhörende bzw. Angesprochene zu einer eigenen Konklusion kommt. Das fällt wiederum unter die "freie Willensbildung" und ist nicht sanktionsbewehrt.

Nach heutigem Wissensstand glaube ich daher auch nicht (mehr), dass speziell Sesselmann den angesprochenen § 60 Abs. 1 Satz 2 BBG, fürchten muss.

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Das weiß hier niemand. Niemand schaut dem von hier täglich auf die Finger.

An der Grundschule jedenfalls hat er seine Dienstpflichten verletzt.

Von "Indoktrinieren" kann doch überhaupt keine Rede sein. Was für ein Geschwätz! Aber es war ja wohl klar, dass der Mann sein Amt wohl nicht in Frieden innehaben kann. Was er gesagt - und in welchem Zusammenhang er es gesagt hat, war völlig legitim; egal , wasT-Online oder sonstwelche "Qualitätsmedien" zu sagen haben.

Ursusmaritimus  14.07.2023, 20:22

...und das ist die Frage welche auch im Artikel angesprochen wurde; war es legitim?

Ich finde das war es nicht mehr.....

Eine Aussage "Sie können in einer Demokratie mit ihrer Wahlbeteiligung mitentscheiden" ist legitim! Eine Differenzierung zur richtigen und falschen Kreuzsetzung ist illegitim.....

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hardliner2019  14.07.2023, 20:28
@Ursusmaritimus
Eine Differenzierung zur richtigen und falschen Kreuzsetzung ist illegitim.

Genau so sehe ich es auch.

Sesselmann hat in seiner Rede unterschieden zwischen

"einer Stelle"

und der

"der richtigen Stelle"

des Wahlkreuzes.

Dass hier in der Tat ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot vorliegt, wird hoffentlich zeitnahe - und notfalls mit Hilfe des örtlich zuständigen Verwaltungsgerichts - festgestellt werden.

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Neutral war es nicht. Die Frage ist nur, ob seine Äußerung genug hergibt für so viel Aufregung.
Das ist wieder der Hauptwebfehler der etablierten Politik.
Ich würde mir eine Politik der Etablierten wünschen, die nicht jeden Fussel der AfD ins Sonnenlicht hält.
Sondern selbst sieht, dass sie nicht gegen die Mehrheit und unverständlich agiert.