Lotto gewinn?

3 Antworten

Grundsätzlich würde ich sagen wenn beide einbezahlen, sollte der Gewinn auch dementsprechend gerecht aufgeteilt werden. Wenn nur einer einzahlt und der andere sucht "nur" die Zahlen aus kommt es darauf an ob und wenn ja was vereinbart wurde. Auch wenn nichts vereinbart wurde würde ich den Kollegen trotzdem an Gewinnen beteiligen denn schließlich hat er die Zahlen ausgesucht die dann den Gewinn erbracht haben also entscheidenden Anteil daran haben.

Das kommt darauf an.

Denn Verträge sind auch wenn sie mündlich geschlossen wurden einzuhalten. Also wenn zwischen euch eine Absprache in der Art einer Tippgemeinschaft besteht, dann müsst Ihr den Gewinn teilen (ensprechend eurer Absprache). Das kann zum Beispiel der Fall sein wenn ihr beide Tipps abgebt und abwechselnd bezahlt (mal du mal er).

Wenn er allerdings nicht regelmäßig Vorschläge für deine Tipps gibt und nur als eine Art Glücksbringer fungiert dann steht dir der Gewinn zu. Ich würde allerdings dazu raten Ihn ein klein wenig am Gewinn zu beteiligen, also wenn du nun 100.000€ gewinnst dann würden dir doch 5.000€ oder so nicht wirklich weh tun oder?

Der Besitzer des Lottoscheins ist derjenige, dem der Gewinn zusteht. Ob du diesen dann teilst, ist deine Sache. Wenn er die Zahlen ausgesucht hat, wäre es mMn moralisch verwerflich, ihn am Gewinn nicht zu beteiligen.