Lohnsteuerjahresausgleich nach Heirat?

2 Antworten

Soweit ich mich an unsere erste gemeinsame Steuererklärung erinnern kann wird das Jahr in dem man geheiratet hat schon voll als Ehepaar abgerechnet.

D.h. wir haben in unserem Hochzeitsjahr bereits die Steuererklärung zusammen rückwirkend zum 1.1. abgegeben.

NEIN, es betrifft nicht nur 3 Monate, sondern das gilt rückwirkend zum 1.1. des Jahres in dem ihr geheiratet habt.

Und JA, ihr seid gemeinsam veranlagt und müsst auch eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.