2 Gewerbe 2 Steuererklärungen?

3 Antworten

Du gibst ja mehrere Erklärungen ab. Da muss man unterscheiden

Wenn das tatsächlich zwei vollkommen unterschiedliche Gewerbe sind nicht die (fast) nichts miteinander gemeinsam haben  / sich nicht ergänzen o.ä. musst du für beide getrennt eine Gewinnermittlung durchführen (Einnahme-Überschuss Rechnung oder Bilanz und Gewinn und Verlust Rechnung) und jeweils eine eigene Gewerbesteuererklärung abgeben.

Aber natürlich nur eine Einkommensteuererklärung in die jeweils beide Gewinne zu übernehmen sind. Außerdem hängt deine Unternehmereigenschaft an dir als Person. Das heißt für die Umsatzsteuererklärung /und Voranmeldung) musst du die Umsätze jeweils zusammen zu rechnen und eine Erklräung abgeben / sich nicht ergänzen o.ä.

Die Steuererklärung für ein Zweitgewerbe

wird grundsätzlich, also trotz zweier oder mehrerer Gewerbe, in einer einzigen- zusammengefasst:

Für Dich persönlich in Deinen internen Unterlagen empfiehlt es sich natürlich, zwei getrennte Gewinnermittlungen zu erstellen, damit Du einen besseren Überblick bezüglich Entwicklung, Rentabilität etc. bei jedem einzelnen Deiner Gewerbe hast.

Beim FinAmt hingegen brauchst Du aber nur eine gemeinsame Gewinnermittlung im Rahmen der EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) abzugeben, in der Du also die Einnahmen und Ausgaben beider Gewerbe zusammenfasst.

Diese EÜR wiederum wird als eine der Anlagen im Rahmen Deiner normalen Einkommensteuererklärung mit abgegeben.

Falls Du noch mal nachschauen möchtesst: Das ist in § 4 Abs. 3 oder § 4 Abs. 1 EStG geregelt.

PS:

Etwas anderes wäre es, wenn eines Deiner- oder alle Gewerbe als Kaoitalgesellschaft, also als GmbH oder AG firmieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Solang es Einzelunternehmen sind, kommt das alles in eine gemeinsame Steuererklärung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung