Steuererklärung als selbstständiger Kleinunternehmer?

8 Antworten

Ähm... ich denke du verwechselst da ein bisschen was.

Also: Einkünfte unter einem gewissen Grundfreibetrag im Jahr ergeben letztlich keine zu zahlende Steuer. Das stimmt. Jedoch liegt dieser Betrag bei etwa 9000€ im Rahmen der Einzelveranlagung pro KALENDERJAHR (Einkommensteuer ist Jahressteuer). Ich gehe mal davon aus, dass du das auch meintest, denn mit 7000€ pro Monat d.h. über 80.000€ pro Jahr würdest du soweit ich informiert bin auch nciht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fallen, die soweit ich weiß in erster Linie Umsatz und Gewerbesteuerrelevant ist.

Nun zurück zur Einkommensteuer: Die musst du SELBSTVERSTÄNDLICH abgeben. Die Abgabepflicht ist unabhängig von den Einkünften zu betrachten... und die besteht, sehr simpel gesagt, in der Regel IMMER, wenn was anderes als NUR Einkünfte aus nichtsselbstständiger Arbeit bzw. Kapitalvermögen vorliegen (beim Kapitalvermögen dann entsprechend mit Abzug durch die Bank)... eine Ausnahme wären Lohnersatzleistungen etc, also Leistungen unter Progressionsvorbehalt, aber das ist hier nicht von Belang.

Du hast wiederum Einkünfte aus Gewerbetrieb... und egal wie minimal die sind, da wird eine Einkommensteuererklärung gefordert. Und zusätzlich eine Gewinnermittlung, also Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz. Die Bilanz wäre ab Gewinnen von 60.000€ bzw. Umsätzen von 600.000€ im KJ Pflicht, ich würde dir jedoch nicht empfehlen zu bilanzieren, wenn du die Alternative der EÜR hast.

Auf jeden Fall ist jedoch eine Steuererklärung Pflicht!

Dustinio242 
Fragesteller
 16.09.2019, 19:36

im Jahr meinte ich

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BeviBaby  16.09.2019, 20:15
@Dustinio242

Es gilt das gleiche: Dann musst du eben keine Steuern zahlen, aber dennoch eine Erklärung und Einnahmenüberschussrechnung abgeben. Glaub mir, letzteres finde ich genauso doof wie du, aber Gesetz ist Gesetz

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Du mußt immer eine Steuererkärung machen und mit einem Monatsumsatz von 7000 Euro fällst du auch nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung, d.h. du mußt auch Umsatzsteuer zahlen und eine entsprehende oranmeldung und Steuerklärung machen. Ob du Einkommensteuer zahlen mußt, hängt vom Gewinn ab, nicht vom Umsatz.

Dustinio242 
Fragesteller
 16.09.2019, 19:36

im Jahr*

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Bitterkraut  16.09.2019, 20:36
@Dustinio242

Dann kannst du die Kleinunternehmerregelung beantspruchen, mußt es aber nicht, (ist ja nicht bei jedem Gewerbe sinnvoll) aber eine Steuererklärung mußt du auch machen, wenn du unter der Besteuerungsgrenze liegst. Schließlich kann das FA das ja nicht riechen. Du erklärst dein Einkommen und das FA gibt dir bescheid (Einkommensteuerbescheid), dass du keine Steuern zahlen mußt.

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MickyFinnC137  16.09.2019, 19:52

Da du den Sachverhalt so gelesen hast wie ich, hast du vollkommen recht. Darf ich dich fragen, was eine "Oranmeldung" ist? Dieser Begriff ist mir nicht geläufig.

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Mach mal ein Gründerseminar bei der IHK mit.

Deine kindliche Vermutung "Steuern muß ich dann ja sowieso nicht zahlen" läßt vermuten, daß Du nicht sehr lange "selbstständiger Kleinunternehmer" sein wirst.

Dustinio242 
Fragesteller
 16.09.2019, 19:38

das ist keine kindliche Vermutung

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Also z.B. wenn ich ein Gewerbe habe, wo ich 7000€ im Monat Umsatz mache.. Steuern muss ich ja dann sowieso nicht zahlen,

Natürlich, warum sollte man keine drauf zahlen?

ist die Abgabe von der Steuererklärung trotzdem Pflicht?

Selbstverständlich

Dustinio242 
Fragesteller
 16.09.2019, 19:38

im Jahr meinte ich

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MickyFinnC137  16.09.2019, 19:57
@Dustinio242

Hehe… wollte schon sagen :)

Was du einreichen solltest sind folgende Steuererklärungen:

  • Umsatzsteuer - Diese wird zwar nicht erhoben, aber von der Erklärungsabgabe, bist du nicht entbunden (es gibt ein Feld, in der du deine Kleinunternehmer-Umsätze angeben musst).
  • Gewerbesteuer - Bist aller Wahrscheinlichkeit nach unter dem Freibetrag... aber auch diese muss erstellt und eingereicht werden:
  • Einkommensteuer - Dein Gewinn / Verlust wird in der Anlage G (sofern gewerbetreibend) eingetragen... ebenso bekommt das FA einer Einnahmen-ueberschuss-Rechnung von dir.

P.S. Wann hat deine Selbstständigkeit begonnen? Unter Umständen, bist du bei 7.000 € umsatzsteuerpflichtig.

Gruss

MickyFinn

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Hallo,

asl selbsttändiger Kleinunternehmer bist du verpflichtet, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben.Siehe dazu §1 des EStG.

BeviBaby  16.09.2019, 17:16

Erster Teil stimmt auf jeden Fall, die Begründung nicht ganz... § 1 regelt die Einkommensteuerpflicht. Die Abgabepflicht ist etwas anderes und auch unabhängig von der tatsächlichen Einkommensteuerpflicht.

Wäre mit §1 auch eine Abgabepflicht verbunden, dann müsste jeder eine Steuererklärung abgeben... unabhängig davon, ob er überhaupt Einkünfte erzielt, solange er nur Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (dass es sich um eine natürliche Person handelt unterstelle ich mal frei)

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OlafausNRW  16.09.2019, 17:18
@BeviBaby

Man sollte von einem Unterehmer erwarten können, das er Paragraphen versteht und auch weiterliest :-)

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BeviBaby  16.09.2019, 17:21
@OlafausNRW

Naja,.. da müsste er aber sehr weit lesen. §2 wären die Einkunftsarten, §3 die steuerfreien Sachen... ich glaube wirklich interessant, was Abgabepflicht angeht wird es erst in Richtung §25 (3).

Besser wäre vielleicht 'siehe §§1 ff, suchen sie sich einen aus'. (leider traue ich mich nicht sowas in meinen prüfungen zu schreiben:-))

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OlafausNRW  16.09.2019, 18:07
@BeviBaby

Nun, als Selbstständiger sollte man aber DAS essentiellste für ein Gewerbe kennen.....das Raubrittertum des Staates *g*

Denn das Fianzamt ist ungeheuer Fix wenn es darum geht ,Konten zu pfänden bzw. erst mal zu sperren.

Und zu deinem letzten Satz....warum nicht ?? das machen die doch ständig selber.....schua dir doch einmal Steuerbescheide an.....selbst Steuerberater müssen da oft erst mal Blättern in den Gesetzen......:-)

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BeviBaby  16.09.2019, 18:13
@OlafausNRW

Naja... Raubrittertum? Aber du hast recht... das sind essentialia, die müssen einfach sitzen:-)

Naja... ich weiß aus eigener Erfahrung, dass das Finanzamt erstmal ne Vollstreckungsankündigung rausschickt.

Außerdem wäre das nur der Fall, wenn Geld fehlt. Für eine nicht abgegebene Erklärung wird allerhöchstens mal ein Zwangsgeld festgesetzt.. und auch das erst nach mindestens einer Aufforderung. Schlimmstenfalls kommt es dann zu einer Schätzung und die bekommt man auch mitgeteilt.

Und ne danke... Steuerbescheide hatte ich heute mindestens 8 Stück vor Augen:-)

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