Aufenthaltserlaubnis Schweiz?


13.07.2021, 19:14

Nachttrag: Ich habe eine mehr oder weniger befriedigende Antwort gefunden:

https://www.ch.ch/de/aufenthaltsrecht-fur-auslander-nach-der-scheidung-oder-tod/

Meine Frau hat Bewilligung B und spricht Deutsch A1 und sollte somit bleiben dürfen. Um sicher zu gehen, werden wir noch die Bewilligung C oder gleich den Schweizer Pass anstreben. Aber wenigstens kann sie jetzt mit hoher Wahrscheinlichkeit bleiben.

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde noch ein Jahr warten mit der scheidung, nach 5 Jahren kann sie den Schweizer Pass beantragen, mit dem könnte sie dann auch nach Deutschland ziehen, im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens...

AndyTau 
Fragesteller
 13.07.2021, 19:10

Soweit wir herausgefunden haben müssten wir danach noch zwei weitere Jahre verheiratet bleiben. Ausserdem grenzt es an Scheinehe.

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Salue

Irrtum vorbehalten gehe ich davon aus, dass Deine Ex-Frau weiterhin die Aufenthaltsbewilligung die Schweiz bekommt. Sie hat einen Schweizer Sohn und lebt ja auch schon einige Jahre in der Schweiz.

Ob Deutschland bei einer Einwanderung einer Person aus einem "Nicht-EU-Land" einen Unterschied macht, ob die Person schon in Europa ist oder aus dem Heimatland kommt, weiss ich nicht.

Je nach Wohnort und Scheidungsurteil wird dann für Euen Sohn entweder Dir oder Deiner Frau oder beiden die Erziehungsberechtigung erteilt.

Die erste Abklärung dürfte den Punkt der Einwanderungsbestimmungen Deutschlands sein. Das macht die Sache tatsächlich noch komplizierter.

Tellensohn

AndyTau 
Fragesteller
 13.07.2021, 19:12

Danke für deine Mühe, aber Annahmen helfen uns nicht weiter. Wir brauchen Gewissheit. Was ich bis jetzt herausfinden konnte: 2007 versuchte ein Parlamentarier das Gesetz zu ändern, wurde aber abgelehnt, dass in diesem Fall meine Frau nicht auswandern muss und das Kind mit ihr, weil es gegen die EMRK verstossen würde mir das Kind auf diese Weise/mit dieser Begründung wegzunehmen, wurde aber aus Formgründen abgelehnt. Den Link kann ich aber nicht mehr finden. Lassen wir Deutschland mal aussen vor, das ist ein anderes Thema.

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Ich habe eine mehr oder weniger befriedigende Antwort gefunden:

https://www.ch.ch/de/aufenthaltsrecht-fur-auslander-nach-der-scheidung-oder-tod/

Meine Frau hat Bewilligung B und spricht Deutsch A1 und sollte somit bleiben dürfen. Um sicher zu gehen, werden wir noch die Bewilligung C oder gleich den Schweizer Pass anstreben. Aber wenigstens kann sie jetzt mit hoher Wahrscheinlichkeit bleiben.

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn sie kein vom jeweiligen Staat die Staatsangehörigkeit hat, müsste sie gehen. Aber euer Sohn ist, wenn du Schweizer bist, deutscher Abstammung. Das wiederum könnte bedeuten, dass deine Frau bleiben darf. Wenn du Schweizer bist, bist du vom Ursprung deutscher Abstammung. Weise es nach, und dein Sohn wird Deutscher. Als Deutscher darf dein Sohn nicht abgeschoben werden. Und nach aktuellem Recht dürfen Eltern und Kinder nicht getrennt werden unter 16 Jahre. Die Schweiz hat sich aus dem großen Deutschland (ging bis Venedig) heraus gelöst.