Lohnfortzahlung bei erstimpfung?

3 Antworten

Du gehst in der Zeit zwischen erster und zweiter Impfung und in den auf die zweite Imfung folgenden 14 Tagen, bis der volle Impfschutz gilt ganz normal zur Arbeit - außer im Falle starker Nebenwirkungen.

Letzteres - dann würdest Du arbeitsunfähig geschrieben und hättest damit Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Erfolgt dazwischen eine Quarantäneanordnung, dann entfällt der Anspruch auf Lohnfortzahlung....

https://www.swp.de/panorama/lohnfortzahlung-ungeimpft-quarantaene-corona-verdienstausfall-ausgleich-krankheitsfall-60638471.html

https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/arbeitgeberinfos-coronavirus/corona-quarantaene/wer-zahlt-gehalt-fuer-mitarbeiter-in-quarantaene-2080048?tkcm=ab

Den "Lohn" bekommt man sowieso nicht, sondern eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.

https://www.ifsg-online.de/index.html

Zum Impfstatus heißt es dazu:

Gemäß § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG enthält eine Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG nicht, wer z.B. durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung eine Absonderung hätte vermeiden können. Die Anwendung dieser Regelung wird von den Ländern unterschiedlich gehandhabt, eine Anwendung erfolgt jedoch spätestens ab 01. November 2021.

Entsprechend würde ich sagen nein du hast keinen Anspruch, da deine Verspätung und unvollständigkeit der Impfung auf eigene verantwortung zurück geht. Einzig wenn du aus irgend einem Grund eine AU-Bescheinigung vorlegen könntest, bekämst du ganz normal Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber, zB. wenn aus der vorsorglichen Quarantäne eine echte infektion wird.

neolight89 
Fragesteller
 10.11.2021, 08:18

Ok wieder kein Anreiz zur Impfung. Da kann man auch bleiben lassen

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Familiengerd  10.11.2021, 16:47
@neolight89

Wenn Du meinst, dass eine Infektion mit wahrscheinlich schwerem Verlauf und lange anhaltenden Nachwirkungen ein "Anreiz" ist, sich nicht impfen zu lassen ...

Wie blöde kann man nur sein!

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wilees  10.11.2021, 08:19

..... diese Regelung galt so lediglich bis Ende Oktober ....

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MAB82  10.11.2021, 08:20
@wilees
eine Anwendung erfolgt jedoch spätestens ab 01. November 2021.
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Du gehst in der Wartezeit zwischen den Impfungen weiter arbeiten. Dann erhältst Du auch den Lohn für Deine Arbeit.

neolight89 
Fragesteller
 10.11.2021, 08:04

Auch wenn man quarantöne muss

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Wiesel1978  10.11.2021, 08:07
@neolight89

Wenn eine Quarantäne angeordnet wird, giltst Du nur mit der Erstimpfung (bzw auch bis zu 2 Wochen nach der Zweitimpfung) als ungeimpft.

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