Arbeitsrecht/Lohnfortzahlung?

4 Antworten

Wenn deine Freundin nur als Kontaktperson in Quarantäne müsste, dann würde sie tatsächlich keine Lohnfortzahlung bekommen. Sie ist aber selbst infiziert, somit ist sie ganz normal krank geschrieben, wie bei jeder anderen Krankheit auch und hat somit auch das Recht auf Lohnfortzahlung. Sie braucht lediglich für die Zeit der Quarantäne einen Krankenschein vom Arzt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Die AZ in Uelzen möchte Ihr jetzt weiß machen das Sie für diese Woche die Sie nunmal krank ist keine Lohnfortzahlung bekommt, da Sie als Nicht Durchgeimpft gilt.

Das macht dieser AG der Freundin nicht nur weiß, sondern das ist geltendes Recht - wer im März 2022 noch immer nicht durchgeimpft ist, hat dies selbst zu verantworten und im Falle einer notwendig werdenden Quarantäne keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Ist sie allerdings nachweißlich ( PCR-Test ) coronapositiv ist und kann dem AG eine ärztliche AU-Bescheinigung vorlegen, dann besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Keine Lohnfortzahlung gilt nur, wenn man als Kontakt einer infizierten Person in Quarantäne muss.

Als infizierte Person muss man immer in Quarantäne, die Impfung hat damit nichts zu tun. Deine Freundin ist krank, soll sich eine AU holen und gut ist.

Die AZ befindet sich hier auf dem Holzweg.

Wenn für deine Freundin nur Quarantäne angeordnet worden wäre, würde sie als nicht vollständig geimpfte Person (das ist tatsächlich so) keinen Lohnausfallersatz nach dem Infektionsschutzgesetz bekommen.

Da sie aber erkrankt ist, steht ihr Entgeltfortzahlug nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zu. Dieses stellt allein auf die Tatsache einer Erkrankung ab und fragt nicht nach Ursachen und Impfungen. Einziges Ausschlusskriterium wäre hier eine absichtlich herbeigeführte Krankheit.

Wenn sie also eine AU hat, dann muss der Arbeitgeber leisten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – langjährige Tätigkeit im Personalbereich