Lohnfortzahlung Quarantäne?
Hallo zusammen,
vielleicht gibt es unter euch Leute die sich damit auskennen. Ich hatte Anfang des Jahres Corona und war 14 Tage in Quarantäne.
Mein Arzt hat gesagt er dürfte bei Corona keine Krankmeldung geben. Mir würde mein Positiv Bescheid und Quarantäne Verordnung ausreichen für den Arbeitgeber.
Nun habe ich für diesen Zeitraum kein Lohn bekommen, weil der Steuerberater der Meinung ist das ich ohne Krankmeldung keine Lohnfortzahlung erhalte, dass hätte er beim Ministerium erfragt.
Ich stehe nun hier und weis nicht wirklich was ich tun soll. Ich habe alle Unterlagen Laborbefund, Quarantäne Bescheid vorgelegt.
kann mir jemand ein Tipp oder Info geben ob das alles so passt ?
Bist Du vollständig geimpft?
Nein, aber das spielt eigentlich wenn man Corona erkrankt keine Rolle, so wie ich das überall gelesen habe. Ich war ja keine Kontaktperson.
5 Antworten
Ist zwar schon etwas älter. Trotzdem würde ich noch gerne meinen Senf dazu geben. Du hast für 14 Tage keinen Lohn bekommen m. Das azcv völlig zu Recht. Wenn ich dein Chef wäre hätte ich mich auch verweigert dir deine Lohn zu bezahlen. Du hast dich nicht impfen lassen. Warum soll man dich deshalb dafür noch belohnen. Du kannst von Glück sagen, dass dir dein Chef keine Abmahnung erteilt hat.
Er hatte kein Attest. Warum soll jemand der sich nicht impfen lässt auch noch dafür belohnt werden?
Was hat das denn mit Abmachung zu tun ?? Wenn vom Amt Quarantäne angeordnet wird, dann ist das so. Belohnen oder nicht spielt ja keine Rolle. Jeder kann in Deutschland selbst Entscheiden impfen oder nicht. So wie Sich das bei dir anhört, weis man welche Richtung du eingeschlagen hast.
Vielleicht nicht unbedingt eine Abmahnung. Trotzdem hat man keinen Anspruch auf seinen Lohn. Andererseits kann so etwas schon zu einer Abmahnung führen. So war es zumindest vor ungefähr 2 Jahren. Angenommen man ist da in ein Hochrisikogebiet gegangen und musste deshalb danach in Quarantäne. Also man ist so zurück gekommen, dass man in Quarantäne musste obwohl der Urlaub schon vorbei war. Dann wäre eine Abmahnung definitiv gerechtfertigt. Man war ja in dem Fall nicht wirklich krank.
Auch das stimmt nicht ! https://www.juris.de/jportal/nav/services/juris-magazin/corona-urlaubsrueckkehrer/index.jsp lies bitte Absatz 6.
(Nach Deinen Schilderungen gehe ich mal davon aus, dass Du zum besagten Zeitpunkt nicht geimpft warst:)
Dein Arzt hat es Dir vermasselt. Unfassbar.
Selbstverständlich hättest Du die AU benötigt: Für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Denn ohne AU bist Du formal "nur" in Quarantäne gewesen - und in diesem Fall gibt es für Arbeitnehmer ohne Impfung keine Lohnfortzahlung.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/entschaedigung-quarantaene-1962432
Gerade weil du positiv bist und nicht geimpft. Da wirds dann schwierig. Gilt wohl nur für erkrankte geimpfte
Ich halte von dieser Art der indirekten Impfpflicht ebenfalls nichts.
Was Du erlebst, ist offenbar häufiger vorgekommen - entweder, weil Arbeitgeber schlecht informiert waren, oder sich über die Chance freuten, Gehälter zu sparen bzw. auf diese Weise nicht geimpfte Mitarbeiter auch "abzustrafen". Einer Freundin konnte ich im Dezember ein halbes Monatsgehalt retten - sie war in der gleichen Situation wie Du und die Chefin kündigte an, nicht zu zahlen für den Zeitraum der "Absonderung". Sie hat sich dann umgehend die AU besorgt und alles war gut.
Kontaktiere doch mal Deinen Arzt, ob es evtl. die Möglichkeit einer rückwirkend ausgestellten AU geben könnte; belegt ist Deine Erkrankung ja. Ansonsten würde ich mich in dieser Sache einmal juristisch beraten lassen, es geht immerhin um eine Stange Geld.
Viel Erfolg!
Naja wenn du nicht geimpft bist bekommst du auch kein Geld mehr das wurde ja geändert um die Arbeitgeber zu entlasten da die Möglichkeit einer Impfung besteht ,wärst du geimpft würdest du auch weiterhin deinen Lohn bekommen
Im übrigen bekommst du vom Arzt nur eine Krankmeldung bei Corona wenn du Symptome hast , sollte einfach nur der Test positiv sein ohne Symptome darf der Arzt keine Krankmeldung ausstellen dann müssen die Anordnung vom Gesundheitsamt etc. reichen
Nach § 56 Infektionsschutzgesetz hat der Mitarbeiter unter Quarantäne Anspruch auf eine Entschädigung. Diese bemisst sich nach dem ausgefallenen Entgelt.
Der Arbeitgeber muss für die ersten sechs Wochen die Entschädigung auszahlen und erhält sie auf Antrag von der zuständigen Behörde zurück . Ab der siebten Woche erhalten die Betroffenen eine Entschädigung in Höhe des Krankengeldes direkt von der zuständigen Behörde.
Das habe ich auch gelesen. Aber das würde an der nicht vorhandenen Krankmeldung scheitern.
Ich bin positiv gewesen und erkrankt, nur hat der Arzt mir keine Krankmeldung gegeben .
So ein Quatsch. Was hat das mit Abmahnung zu tun. Selten so ein Schwachsinn gelesen. Top !