Lohn zurückzahlen, nachdem zu viel überwiesen wurde?

6 Antworten

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Es besteht ein Anspruch deines ehemaligen Arbeitgebers.

den Fall hatte ich auch schon. Wenn du den Betrag nicht zurückzahlst kann es sogar sehr schnell zum Mahnbescheid kommen. (Arbeite in einer Anwaltskanzlei, haben häufiger solche Fälle).

zahle es lieber zurück dann hast du auch keine Probleme im Nachhinein

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Aber mein Kollege meinte gestern zu mir: Pech gehabt. Wenn jemand zu viel überweist, besteht kein Anspruch, auf Zurückzahlung.

Da irrt der Kollege.

Irrtümer können immer wieder passieren und das auf beiden Seiten. Wenn versehentlich zu viel gezahlt wurde, kann der Betrieb den zu viel gezahlten Betrag zurückfordern.

Würdest Du Dein zu viel überwiesenens Geld nicht auch zurückhaben wollen, wenn Du einem Geschäft/Verkäufer zu viel gezahlt hast und das hinterher bemerkst oder schenkst Du ihm das, weil ja Du den "Fehler" gemacht hast?

Du könntest es behalten, wenn die Firma sich nach Ablauf der Ausschlussfrist gemeldet hätte, was ja anscheinend nicht der Fall ist.

Man muss nicht zwingend auf Kollegen hören, wenn deren Meinung gerade "passt".

Tomek801 
Fragesteller
 18.06.2021, 12:15

Man muss nicht zwingend auf Kollegen hören, wenn deren Meinung gerade "passt".

Jo, deswegen frage ich hier nach wie es tatsächlich aussieht

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Doch, du mußt das Geld zurückzahlen. Tust du es nicht, wird dein ehemaliger Arbeitgeber dich auf Rückzahlung verklagen. Du verlierst den Prozess und mußt dann auch noch sämtliche Prozeßkosten einschließlich Anwalt der Gegenseite bezahlen.

Denke auch an dein Arbeitszeugnis!

Aber mein Kollege meinte gestern zu mir: Pech gehabt. Wenn jemand zu viel überweist, besteht kein Anspruch, auf Zurückzahlung.

Dein Kollege liegt falsch, denn grundsätzlich ist das ungerechtfertigte Bereicherung.

https://dejure.org/gesetze/BGB/812.html

Klar: Du gehst zum Einkaufen und bemerkst, dass der Kassierer einen Fuffi zu wenig herausgegeben hat. Das sagst Du ihm noch direkt an der Kasse. Er: Pech gehabt, kein Anspruch auf Rückzahlung.

Wie schlüssig klingt das?

Natürlich musst Du den überzähligen Lohn zurückerstatten. Du kannst das auch nicht machen und verlangst dann von Deinem Kumpel, dass er die kompletten Kosten für einen Rechtsstreit übernimmt. Da wird er ganz schnell zurückrudern.

Luftwaffel04  15.03.2024, 12:28

Das macht ja gar keinen Sinn. In deinem Beispiel macht der Kassierer einen Fehler und der Kunde hat aufgrund des Fehlers eines anderen einen Nachteil. Im Beispiel des Fragestellers ist es genau umgekehrt. Er fragt ob der AG wegen SEINEM EIGENEN Fehler nun einen Nachteil hat oder nicht.

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