LKW Eintrag 95 nur mit IHK Prüfung?
Langt es wenn man die 5 Module hat oder braucht man auch die IHK Prüfung um den Eintrag 95 in den Führerschein zu bekommen? Habe gelesen dass die Prüfung keine Pflicht ist und dass man nur die Module braucht. Was stimmt?
3 Antworten
Kommt drauf an, wann Du Deinen Führerschein gemacht hast.
Wenn Du vor September 2009 bereits einen Führerschein C1 oder C / CE hattest, musst Du nur die Module in der Fahrschule "absitzen" und keine Prüfung machen.
Hast du den LKW-Führerschein erst danach erworben, brauchst Du die große Grundqualifizierung + IHK Prüfung (und dann wieder alle 5 Jahre die Module)
Seit Mitte 2021 wird die 95 nicht mehr in den Führerschein eingetragen - sondern auf eine separate Karte. Dadurch hat sich aber nichts an den Regularien geändert
Die Module sind immer gleich. Egal ob für C1 oder CE.
Wenn Du vor September 2009 die Klasse c (bzw den alten 3er) hattest, dann benötigst Du keine Grundqualifikation oder Prüfung. Einfach nur die 5 Module in der Fahrschule absitzen, mit den Bestätigungen zur Führerscheinstelle und die extra Karte ausstellen lassen.
Aus -Ende - Käse gegessen
Dass die CE erst nach dem Stichtag dazu kam, spielt keine Rolle
Um deine Frage zu beantworten ist es davon abhängig, wann die Führerscheinklasse erworben wurde.
Ab September 2009 gibt es das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz für den gewerblichen Güterkraftverkehr auf der Straße(LKW). Darin ist geregelt, dass eine entsprechende Qualifikation mit Abschluss einer Prüfung bei der IHK erworben werden muss.
Die klassische "95" als Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation gibt es nicht mehr.
Der Nachweis befindet nun auf einem gesonderten Fahrerqualifikationsnachweis(Lichtbildausweis ähnlich wie die Fahrerkarte).
Dieser Nachweis ändert allerdings nichts an den Voraussetzungen für die Qualifikation.
Hier findest du nochmal übersichtlich Informationen zum BKrFQG:
Um die 95 zu bekommen, braucht man die Prüfung.
Für die Verlängerung dann alle 5 Jahre nur die Module
Jetzt lese ich was neues: Seit dem 23. Mai 2021 gibt es für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer keine Schlüsselzahl „95“ mehr im Führerschein, um die Berufskraftfahrerqualifikation nachzuweisen. Die Berufskraftfahrerinnen und -fahrer erhalten stattdessen einen Fahrerqualifizierungsnachweis. Das ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt.
Und: Für die Beantragung des Fahrerqualifizierungsnachweises benötigen Sie folgende Unterlagen:
- den gültigen Personalausweis,
- ein biometrisches Lichtbild in Farbe (35 x 45 mm),
- den gültigen Führerschein, in dem die für die Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation oder die Weiterbildung relevante Schlüsselzahl 95 vermerkt ist bzw.
- Qualifizierungsnachweise (entweder IHK-Prüfungszeugnis oder 5 Modulbescheinigungen aus einer Fahrschule/anerkannten Ausbildungsstätte)
Zunächst musst du die Berufskraftfahrerqualifikation bei der IHK erwerben.
Wenn du die hast, dann reichen die Bescheinigungen.
So war das zumindest bei mir vor fünf Jahren. Kann mir auch nicht vorstellen, dass das jetzt so geändert wurde, dass die Module reichen. Die Prüfung ist ja wesentlich umfangreicher.
Bei dem was du zitierst geht es ja nicht um die Schlüsselzahl sondern um die Karte glaube ich ..
Ich würde einfach bei der Fahrschulen anrufen wo du die Module gemacht hast.
https://blog.lapid.de/fahrerqualifizierungsnachweis-fuer-berufskraftfahrer
Du benötigst die Grundqualifikation der IHK
@Highlands hat es richtig und vollständig beantwortet. Ich kann aus Berufserfahrung bestätigen, dass es so ist, wie er es schreibt.
Ich habe vor September 2009 die C Klasse gemacht und nach September 2009 die restlichen, D, E... Ich habe aber nur vor die C Klasse zu benutzen, muss ich zur Prüfung? Oder kann auch auf der Karte notiert werden dass sie nur für die C Klasse gilt?