LKW als Geschäftsführer nebenbei fahren?

7 Antworten

  • Führerschein C / C1 oder was auch immer - je nach Fahrzeug
  • wenn Klasse B vor 2009 erworben, dann "nur" 35 Stunden Schulung in einer Fahrschule zum Erwerb der Berufskraftfahrer-Qualifizierung
  • wenn Klasse B nach Herbst 2009 erworben, dann 160 Stunden Grundqualifizierung + IHK Prüfung zum Erwerb der Berufskraftfahrer-Qualifikation
  • BKF-Quali muss alle 5 Jahre erneuert werden
  • Fahrerkarte für den digitalen Fahrtenschreiber (+ Auswertungs-Software)
  • wenn gefährliche Güter oberhalb der Freimenge transportiert werden sollen, dann auch einen ADR-Schein

Wichtig ist auch dass die beförderten Güter Dir bzw Deinem Unternehmen gehören müssen. Die Ware muss von Euch gekauft, verkauft, gemietet, vermietet oder bearbeitet werden / worden sein. Dann ist es Werksverkehr und ohne weitere Auflagen möglich.

Gehören die Güter einem Dritten dann ist es gewerblicher Güterverkehr und das ist erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis ist mit ner ganzen Menge an Auflagen und Nachweisen verbunden

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wie man hier zu der Behauptung kommt, dass du für diese Tätigkeit eine Grundqualifikation als Berufskraftfahrer bräuchtest, kann ich nicht nachvollziehen.

§1 BKrFQG:

(2) Dieses Gesetz gilt nicht für Beförderungen mit
5. Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Berufsausübung verwendet, sofern das Führen des Kraftfahrzeugs nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt,

Deine Hauptbeschäftigung ist nicht das Führen das Kraftfahrzeugs. Du willst Material und Ausrüstung befördern, die du zur Berufsausübung brauchst. Ich sehe nicht, warum dieser Punkt angeblich nicht erfült sein sollte.

Zudem gilt im ländlichen Raum (Definition siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg_2020/anlage.html) noch folgendes:

8. Kraftfahrzeugen im ländlichen Raum, wenn
a) die Beförderung zur Versorgung des eigenen Unternehmens des Fahrers erfolgt,
b) das Führen von Kraftfahrzeugen nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt,
c) die Beförderung gelegentlich erfolgt und
d) die Beförderung unter Beachtung der sonstigen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erfolgt oder...
lemonshaker  16.03.2022, 16:58

also die Handwerkerregel ist schon mal nicht anwendbar da es hier offensichtlich um Handel geht und nicht um einen Handwerker der sein Produkt einbaut. Ferner sollte man komplett lesen, der "ländliche Raum" ist nur bei Land- Forst oder Fischwirtschaft relevant !!!

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migebuff  16.03.2022, 17:09
@lemonshaker

Zeige mir das Wort "Handwerker" in folgendem Zitat der gesetzlichen Grundlage:

(2) Dieses Gesetz gilt nicht für Beförderungen mit
5. Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Berufsausübung verwendet, sofern das Führen des Kraftfahrzeugs nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt,

Zeige mir das Wort "Landwirtschaft" oder "Forstwirtschaft":

(2) Dieses Gesetz gilt nicht für Beförderungen mit
8. Kraftfahrzeugen im ländlichen Raum, wenn
a) die Beförderung zur Versorgung des eigenen Unternehmens des Fahrers erfolgt,
b) das Führen von Kraftfahrzeugen nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt,
c) die Beförderung gelegentlich erfolgt und
d) die Beförderung unter Beachtung der sonstigen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erfolgt oder...

Sofern du dazu aus irgendeinem Grund nicht fähig sein solltest, würde ich dich um etwas Zurückhaltung bei deinen haltlosen Pöbeleien bitten.

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lemonshaker  16.03.2022, 17:50
@migebuff

es gibt dazu auch noch diverse Rechtsinterpretationen mit Beispielen, nicht nur den nackten Gesetzestext. Ferner ackere ich dieses Thema gerade aus Eigeninteresse durch und ferner wo pöble ich rum ? Das Thema ist tatsächlich schwierig da ich aktuell mit dem zuständigen Menschen im Ministerium in unserem Bundesland in Kontakt stehe und selbst dieser Lücken bei einer rechtssicheren Auslegung zugibt . Aber da die Bußgelder recht sportlich sind und am Ende dann ein Richter entscheidet würde ich bei Tips vorsichtiger sein also nix für ungut...

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Als Geschäftsführer und Unternehmer solltest Du das am besten zu wissen.

Hier bei gf kannst Du nicht sicher sein, dass Du eine richtige Antwort bekommst.

Du brauchst zusaätzlich die BKF-Weiterbildung für Lkw/Bus-Fahrer nach BKrFQG und ab 50 Jahren eine Eignungsuntersuchung, ob du fahrtauglich bist.

Diese Voraussetzungen gelten nur für fünf Jahre und müssen dann erneut absolviert werden.

Wenn es gewerblich ist dann die Grund Qualifikation oder die 3 jährige Ausbildung

Ansonsten nur denn Führerschein

Woher ich das weiß:Berufserfahrung