Letzten Schultag für Urlaub verwenden

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Da müsst ihr mit der Schulleitung sprechen. Wenn ihr Glück habt, geht es, wenn nicht, müsst ihr umplanen...

d3nnis1999 
Fragesteller
 02.01.2015, 03:59

Ist zwar nun "etwas" her, aber der Direktor meinte es sei vollkommen ok. Es sind ja nur 2 Tage und sowieso sind es die Lezten vor denn Ferien, da passiere anscheind nichts mehr, wobei man mal erwähen sollte das ich dadurch die sogenante "profil-AC" nicht komplett hatte.

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Das hängt von dem Wohlwollen de Direktors/Direktorin ab! Denn der letze Schultag vor den Ferien, oder der erste Schultag nach den Ferien wird von den Eltern oft als "Anreise-oder Abreisetag" genutzt.

Bei der Schule meiner Kinder gibt es die klare Ansage, daß die Kinder am letzten Tag vor den Ferien zu erscheinen haben, sowie am ersten Schultag nach den Ferien. Da wir das auch immer so gehandhabt haben, kann ich Dir nicht sagen welche Konsequenzen es haben kann.

Aber rein rechtlich ist es nicht ok!

Die Schulleitungen sehen das gar nicht gern, denn es it ja nicht nur ein Schüler/rin, die eher Ferien haben möchte, sondern Dutzende an einer Schule. Die Ferientermine sind lange vorher bekannt und die Anzahlt der Ferientage auch, so dass man genau planen kann. Aber frage den Schulleiter, ob es möglich ist.

Hallo d3nnis1999. die Schulen, selbst wenn sie es wollten, dürfen Schüler nicht im Zusammenhang mit den Ferien beurlauben, wenn dadurch z.B. günstigere Fahrtmöglichkeiten, Tarife, Verkehrsverhältnisse, Hotelkosten usw. ausgenutzt werden oder die Ferien dadurch verlängert werden sollen.

Ihr wollt zwar fahren, ihr müsst es aber nicht.

Eine Beurlaubung ist nur dann möglich, wenn die Dringlichkeit der Beurlaubung nachgewiesen wird und der Termin unaufschiebbar ist. Beispiel: Todesfall in der Familie! Das ließ sich ja wohl nicht planen. Und in diesem Fall reicht auch eine bloße Entschuldigung nicht aus, sondern ihr müsst den Todesfall nachweisen (Sterbeurkunde).

Wenn du also fehlst, macht irgendjemand eine Ordnungswidrigkeit: Entweder die Schule, wenn sie dich doch beurlaubt - und warum sollte sie das? - oder du mit dieser Möglichkeit:

Du fehlst unentschuldigt und lässt das auch als unentschuldigt ins Zeugnis eintragen. Mit den Folgen musst du dann selbst klar kommen. Rechtlich passiert sonst überhaupt nichts. Selbst wenn der Schulleiter das pflichtgemäß der Schulaufsichtsbehörde meldet (und das wird er möglicherweise!), ist ein Bußgeld nur im Wiederholungsfall fällig.

Nadelwald75  02.02.2014, 15:57

Hier noch einmal als Zitat:

BASS 12 – 52 Nr. 21 Beurlaubung RdErl. d. Kultusministeriums v. 26. 3. 1980 (GABl. NW. S. 183) *

3. Eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Beurlaubungsverbot unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des Absatzes 1 möglich und, wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Schulferien zu verlängern. Insbesondere ist die Schließung des Haushaltes nicht als unumgänglich dringlich anzusehen, wenn sie nur den Zweck hat, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen. Die Dringlichkeit der Beurlaubung muss besonders nachgewiesen werden.

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Auch am letzten Schultag vor den Ferien besteht Schulpflicht. Die Schulverwaltung wird hier mit einer Freistellung wegen Urlaub wohl eher sparsam umgehen!