Leinenpflicht, was bedeutet anderweitig begrenzt?

2 Antworten

"umfriedet" heißt eingegrenzt, von einer Mauer umgeben.

"anderweitig begrenzt" heißt, dass auch Orte gemeint sind die auf andere Art eingegrenzt sind - von Zäunen zum Beispiel.

Da steht quasi, dass dein Hund an die Leine muss solange ihr auf öffentlichen Wiesen und so rumlauft.

"umfriedet" = Mit einem Zaun, einer Mauer oder ähnlichem umgeben.

"anderweitig begrenzten" = Auf jede erdenkliche andere Art in seiner Ausdehnung definiert?

Das dürfte unter dem Strich also für alle "der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen" gelten, da die ja alle eine definierte "Begrenzung" haben.