Lehrer will Schüler Filmen, erlaubt?

6 Antworten

Normalerweise darf Dich niemand filmen oder Fotos von Dir machen, wenn Du das nicht möchtest.

Mir stellt sich jedoch die Frage, warum Du nicht möchtest, dass der Lehrer Euch filmt. Ich finde es eigentlich eine tolle Sache, dass der Lehrer Euer Projekt und das damit verbundende Hinarbeiten auf das Ziel, filmerisch und dokumentarisch festhalten möchte. Es zeigt doch lediglich nur, wie und was Ihr Schüler dort macht und wie Ihr das Musikstück produziert.

Na ja, jeder hat da eine andere Sicht auf die Dinge und wenn Du nicht auf den Film drauf möchtest, dann hat er dies zu respektieren. Du müsstest dann halt immer aus dem Bild gehen oder Dich ducken, wenn er mit der Kamera schwenkt oder er muss Dich im Nachhinein aus dem Film herausschneiden. Das ist alles möglich.

Gibt es denn einen besonderen Grund, warum Du nicht auf den Film möchtest?

Du und die anderen, die das nicht wollen - könnt ihm Bescheid sagen, dass er es nicht tun soll. Aber, was fürchtet ihr? Er wird euren Gesang nicht öffentlich machen. Durch die Aufnahmen, kann er euch erklären, welche Fehler ihr gemacht habt und wie ihr euch verbessern könnt.

Das ist im Grunde besser, als wenn er euch nach dem Vortrag erklärt "Ihr habt dieses oder jenes nicht gut gemacht" - und ihr erinnert euch gar nicht genau.

Wenn alle einverstanden sind dann schon

Er darf keine Aufnahmen von euch machen ohne euer Einverständnis (Recht am eignen Bild) und (falls ihr oder einige minderjährig seid) die eurer Erziehungsberechtigten.
Fragt ihn wofür er die Aufnahmen möchte.
Wenn er sie nur machen will um sie euch im Unterricht zu zeigen ist es ja etwas anderes, als wenn er sie öffentlich machen will (dazu würde auch zählen, wenn er jedem von euch nur eine Aufnahme zur Erinnerung machen will, da er nicht sagen kann, wem diese dann vorgespielt werden).
Fragt ob er alternativ nicht einfach eine Tonaufnahme machen kann ohne Bild.

GammaFoto  12.04.2016, 17:47

Er darf keine Aufnahmen von euch machen ohne euer Einverständnis (Recht am eignen Bild)

Quatsch!

Wenn man von einem Thema keine Ahnung hat, dann sollte man sich vielleicht besser zurückhalten!

Das Generelle Anfertigen von Aufnahmen ist nicht verboten, lediglich in Ausnahmesituationen, die gesetzlich geregelt sind, wäre eine Aufnahme verboten, z.B. die Aufnahme "die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt".

Das von dir herangezogene "Recht am eigenen Bild" ist Quatsch! Sowas existiert in der Form auch gar nicht. Das Gesetz kennt kein "Recht am eigenen Bild". es gibt lediglich die Regelung nach §22 KunstUrhG, wonach "Bildnisse (...) nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden" dürfen, was umgangssprachlich als "Recht am eigenen Bild" bezeichnet wird (was aber eben missverstanden werden kann). Es geht dabei also lediglich um die Veröffentlichung von Bildaufnahmen, für die es aber wiederum eine große Menge an Ausnahmen gibt!

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 wenn alle einverstanden sind