Lehrer gibt seit 6 Wochen die Arbeiten nicht zurück?

7 Antworten

Die Lehrer sind dazu Verpflichtet kleinere Arbeiten (LK oder Kurzkontrolle) innerhalb von 2 Wochen zurückzugeben und Grosse (Klassenarbeiten oder Komplexarbeiten) innerhalb von 4 Wochen (Ausgenommen Schulendprüfungen)


PrincessRarity 
Fragesteller
 22.11.2015, 22:00

Kann man da irgendwas machen?

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Ich (Lehrerin) muss dir leider sagen, dass es dazu in den meisten Bundesländern keine Regulierung gibt. Nur der Zeitraum in dem Prüfungsklausuren korrigiert werden müssen, ist festgelegt. 

In den meisten Bundesländern gibt es jedoch die Regelung, dass eine Arbeit zurückgegeben werden muss, bevor die nächste geschrieben wird.

Aber 6 Wochen ist wirklich lang. 3-4 Wochen für Oberstufen-Deutschaufsätze das kann schon mal vorkommen - schließlich sitzt man da je nach Länge zwischen 30-45 min pro Klausur, aber irgendwann will man das Zeug ja auch vom Schreibtisch wieder runter haben, denn die nächste Arbeit kommt bestimmt.

Fragt die gute Frau doch mal wieviele sie schon korrigiert hat. Wenn dann keine konkrete Antwort kommt, dann schickt euren Klassensprecher mal zur Schulleitung


Nadelwald75  23.11.2015, 19:33

Hallo chog77 (Kollegin),

das habe ich dann noch entsprechend in meiner Antwort belegt.

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Die Korrekturzeiten sind z.B. in Niedersachsen im NSchG geregelt. So sollen Klausuren oder Klassenarbeiten in der Unterstufe nach einer Woche, in der Mittelstufe nach zwei und in der Oberstufe nach drei Wochen korrigiert sein.

Ferien zählen NICHT dazu. Wenn die Ferien jetzt zwei Wochen lang waren, so ist die Lehrerin etwa eine Woche zu spät dran. Das darf bei begründeten Ausnahmen vorkommen. Wichtig! Die Begründung ist sie dem Schulleiter und nicht der Lerngruppe schuldig.

Ich denke, die Arbeit sollte es demnächst zurück geben.

Naja versuchen würde ich es

Hallo PrincessRarity,

1.Über den Zeitraum gibt der Link Auskunft:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Rechtliches/Fragen-und-Antworten-zum-Unterricht/Leistungsbewertung-Klassenarbeiten/index.html

(Zitat) Schriftliche Klassenarbeiten sind, soweit möglich, gleichmäßig auf die Schulhalbjahre zu verteilen, vorher rechtzeitig anzukündigen, in einem Zeitraum von maximal drei Wochen zu korrigieren und zu benoten, zurückzugeben und zu besprechen. Vor der Rückgabe und Besprechung darf in demselben Fach keine neue Klassenarbeit geschrieben werden…..

2.Zum Sinn des Zeitraums:

Schulgesetz NRW: § 48 Grundsätze der Leistungsbewertung/ gleichlautend in § 21 der ASchO NRW:

Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein.

Das heißt: Bei Lernzielkontrollen stellt der Lehrer nicht nur die Leistung der Schüler fest, sondern erfährt auch, ob er selbst sein Ziel mit den Schülern erreicht hat und wie er sie fördern kann. Wie will er sie denn in den 6 Wochen fördern, wenn er noch keine Grundlagen dafür hat?

3.Was die Ferien angeht: Auch für Lehrer besteht nur der gesetzliche Urlaubsanspruch, der dann in den Ferien erfüllt wird. Grundsätzlich sind Ferien aber kein Urlaub, sondern unterrichtsfreie Zeit, die u.a. für Fortbildung, Planung und Korrekturen genutzt werden soll.

Ihr solltet die Lehrerin darauf aufmerksam machen. Druck dir meinetwegen meinen Text aus und leg ihn ihr vor. Wenn es nicht hilft: Eltern einschalten!