Darf das die Lehrer/in nach Ferien?

6 Antworten

IN RLP gilt laut Schulgesetz:

§52

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Ein schriftliches Abfragen der Hausaufgaben darf sich höchstens auf die Hausaufgaben der letzten beiden Unterrichtsstunden beziehen und nicht länger als 15 Minuten, in der gymnasialen Oberstufe nicht länger als 30 Minuten dauern.

http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/sbz/page/bsrlpprod.psml;jsessionid=522C11570A1F88EEB2EE1AF323DB600C.jp14?showdoccase=1&doc.id=jlr-SchulORP2009rahmen&doc.part=X#jlr-SchulORP2009pP51

Dazu, dass am Tag nach den Ferien keine Abfrage stattfinden darf, steht hier nichts.

Das scheint nur für Klassenarbeiten zu gelten, jedoch nicht für HÜs, die würde ich nicht als schriftliche Leistungsüberprüfung sehen. Für diese gilt:

"In der jeweils ersten Fachstunde nach den Ferien darf keine Klassen- oder Kursarbeit oder schriftliche Überprüfung gefordert werden."

Daher besteht durchaus die Möglichkeit.

Nein darf sie nicht

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Überlege doch mal, du lernst weder für die Lehrerin noch für die Schule, sondern für dich und dein weiteres Leben. Später im Job werden neue Aufgabenstellungen auch nicht eine Woche vorher angekündigt.

Natürlich darf sie das.

Ihr habt doch Material zum lernen bekommen.

Die Kindergartenzeit ist vorbei.

Natürlich! Ihr sollt ja auch in den Ferien was lernen.