Legasthenie eingetragen?
ich mache gerade mein Fachabi in Wirtschaftsinformatik. Mir wurde in der ersten Klasse Legasthenie bestätigt von einem Psychologen, weil ich die erst Klasse nicht geschafft hatte und beim zweiten Anlauf es auch nicht besser wurde dachten die Lehrer ich wäre ,, ein besonderes Kind “ und danach wechselte ich meine Grundschule die dafür ausgerichtet war.
Ich könnte nicht lesen und schreiben. Das wurde zum Glück besser, ist halt noch nicht perfekt Bzw es wird nie so gut wie bei einem normalen Menschen. Das ist für mich kein Problem, da es online Tools gibt. In der weiterführenden Schule 5-11 hatte ich meinen Lehrern das nicht erwähnt, weil ich nicht wieder gemobbt werden wollte von unfähigen Lehrern. Mich stört das persönlich nicht, aber die Benotung ist nicht fair. Damit musste man halt eben leben.
ich weiß nicht mehr wo dieses Gutachten ist. Kann das irgendwo eingetragen sein in einer Datenbank?
Ich mach das nur weil meine deutsch Lehrerin in den ersten Stunden der 12 Klasse erzählt hatte, das sie Legasthenie versteht und fair bewertet.
ich weiß das man im Studium das wieder verheimlichen muss aber das ist leider so.
4 Antworten
Hallo
Das Bundesverwaltungsgericht hat 2015 geurteilt, dass das nicht mehr im Zeugnis stehen darf, hier der Artikel dazu bei t-online:
Hier der entsprechende Text für Bayern, wird wo anders ähnlich sein:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchO2016-36#:~:text=(2)%201Nachteilsausgleich%20und%20Notenschutz,vollj%C3%A4hrigen%20Sch%C3%BClerinnen%20und%20Sch%C3%BCler%20voraus.
ABER Nr 1:
Hier den Absatz 7 genau lesen!
ABER Nr 2:
Wie schon von anderen Leuten hier geschrieben: Einem zukünftigen Chef wird es egal sein, ob du eine bestätigte LRS hast oder nicht. Da zählt nur, was du in deinem Beruf drauf hast.
ABER Nr. 3
Du kannst natürlich auch was dagegen unternehmen, zu spät ist es nie.
Hier findest du z.B. Infos über die möglichen Ursachen einer Lesestörung und was man dagegen unternehmen kann. https://www.celeco.de
Viel Erfolg
Geh zu deinem ehemaligen Arzt da steht es in deiner Krankenakte.
Ich glaube aber das deine Lehrerin eine aktuelle Bescheinigung haben möchte
Wenn du einen vernünftigen haben willst, kannst du dich nicht auf Legasthenie berufen..
es ist ein Ausschlusskriterium um dich einzustellen.
ich habe selbst Legasthenie, aber ich habe die Wörter auswendig gelernt.. wenn es komisch aussieht, schreibe ich es in verschiedene Schreibweisen oder googeln es..
das gilt nicht mehr im gymnasialen bereich .