Lederschuhe nach einmaligem Tragen vom Umtausch ausgeschlossen?

3 Antworten

Ich kaufe Schuhe grundsätzlich etwas zu gross, erstens sind Füsse nie genau gleich gross. Früher war mein linker groesser, heute der rechte.

Ich zu Halbsohlen in die Schuhe, wie ich sie brauche. Hab sie aus Einlegesohlen geschnitten. Und benutze auch die neueren Gelpads.

Ich geh grundsätzlich mit 1/2 Einlegesohlen vorne in den Schuhen los und irgendwann, wenn sie drücken, wandern die Einleger in die Handtasche. Ausserdem sind Füsse abends und im Sommer dicker.

Siggi445 
Fragesteller
 04.07.2018, 23:55

Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich hatte inzwischen nochmals Kontakt mit der Schuhfirma (das ist die Fa. Senmotic). Der Herr am Telefon zeigte sich zwar verständnisvoll, hat sich aber auf keinen Kompromiss eingelassen, also keine Anrechnung eines Wertverlustes.

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Monianka  05.07.2018, 01:03

Versuchs doch mit den Geleinlegesohlen. KIK oder Teddy hatte die für 1€. Wenn die Füsse dann anschwellen, kannst du die Geleinlegesohlen rausholen und bist vielleicht sogar froh, dass die Schuhe jetzt zu gross sind.

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Du musst die Möglichkeit haben, die Ware vor Ort zu testen. Schuhe für 10 Minuten anzuziehen liegt daher im Rahmen.

Allerdings musst Du Dir andererseits einen Wertverlust der Ware anrechnen lassen, wenn diese entsprechend genutzt / getestet wurde. Dadurch hattest Du ja einen Vorteil.

Hier beißen sich also 2 Interessen. Grundsätzlich muss der Händler aber dennoch zurück nehmen.

Customix  01.07.2018, 22:29

Ich denke das Problem hier ist, dass Leder in dem Fall sehr empfindlich ist. Wenn sich da wirklich unwiderrufliche Knicke befinden übersteigt es das "testen" vor Ort natürlich. Der Kompromiss wäre sich mit dem Händler auf eine Wertminderung zu einigen.

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Ja, das Widerrufsrecht setzt voraus, dass der Artikel sich in einem wiederverkaufsfähigen, neuen Zustand befindet. Ich kenne mich zwar nicht mit Lederschuhen aus, aber kann mir gut vorstellen, dass der Händler diese auch nach 10 Minuten tragen schon nicht mehr als Neuware weiterverkaufen kann.
Nur weil es große Internetanbieter sehr Großzügig mit dem Rücksenden nehmen, heißt es nicht dass das Gesetz so funktioniert :)