LED-Fußraumbeleuchtung im Auto erlaubt?

4 Antworten

Es gibt inzwischen haufenweise Autos mit einer sogenannten "Ambiente" Beleuchtung im Fußraum. Insbesondere die Chinesen stehen da schienbar total drauf und so ist es auch nach Deutschland geschwappt. Wenn du in Handarbeit etwas nachrüsten willst sprich mit der Werkstatt deines Vertrauens oder frage direkt bei einer der Prüforganisationen nach. Auf alle Fälle muß die Elektrik des Fahrzeugs weiterhin gewährleistet bleiben, das betrifft sowohl das Thema Leistungsaufnahme wie auch Störsicherheit.

Nur die Außenbeleuchtung ist streng geregelt. Fürt die Innenbeleuchtung gibts nur wenige Vorschriften. Das wären zum einen, dass die Innenbeleuchtung niemals auf direktem Weg durch die Fenster nach außen strahlen darf (indirekt schon) und dass sie den Fahrer nicht blenden, ablenken oder sonstwie behindern darf. Insofern gibts auch keinen Ärger mit dem TÜV.

Ach ja, noch eine Ergänzung:

Die entsprechenden Vorschriften findest du nicht in der StVO, sondern in der StVZO.

Grundlage sind § 49a und § 30 der STVZO und ECE R48 (lichttechnische Einrichtungen)

Danach darf die Innenbeleuchtung die Sicht des Fahrzeugführers wie auch die Sicht auf die Instrumente nicht beeinträchtigen. Dringt Licht nach außen, so dürfen die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen und der Begegnungsverkehr nicht beeinträchtigt werden.Die Innenbeleuchtung ist so anzuordnen, daß kein direktes Licht nach außen dringen kann. Auf keinen Fall darf weißes Licht nach hinten abgestrahlt werden. Blinklicht ist unzulässig.

Anonimaj  04.08.2023, 21:58

Also darf man die kleinen W5W-Birnen in der Decke vorne (4 in einem Modul), und die zwei in der Mitte im Opel Meriva A durch LED ersetzen.
Es stört mit Sicherheit nicht, die 1W-LED (statt 5W wie in "W5W") haben auch nur 80 Lumen statt den 100Lm die Bosch für die W5W angibt.
Und "direkt" ist so eine Sache. Im tiefsten "Go-Kart" mit Straßenzulassung kann man die evtl. selbst sehen.
Aber das ist auch mit den originalen Glühbirnen der Fall.
Und dann wäre da noch die Beleuchtung des Kofferraum (5-Türer, offen), die während der Fahrt nur an ist, wenn die Klappe offen ist.

Schön wäre zwar noch die Kennzeichenbeleuchtung (2x W3W) , aber wenn es da ein striktes Verbot gibt, soll es halt nicht sein.
Die ist ja auch nur während der Fahrt an. Und die Innenraumbeleuchtung von einem 1/5 Watt (wenn alle 6 an sind, 6W statt 30W) spart im Stand natürlich Batteriestrom.
Beim Laden in den Kofferraum 3W statt der 10W-41mm-Soffitte im Kofferraum.
Wenn man die Heckklappe mal länger auf hat, evtl. auch der Unterschied zwischen starten und nicht mehr starten können.

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Ja, solange nur im Innenraum ist alles ok.