Lampe nur an Nulleiter und Phase anschließen

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ihr einen FI-Schalter im Haus habt Kannst die Erdung NICHT mit anklemmen....falls ihr keinen FI-Schalter habt dann klemme die Erdung bedenkenlos an den Nullleiter mit drann.

DiplIngo  06.07.2010, 22:55

Das ist leider die falsche Antwort!

Die sogenannte Nullung ist schon lange verboten. Kommt es zu einer Unterbrechung im Neutralleiter (=Schutzleiter=berührbare leitfähige Teile / Lampenfassung) liegen die vollen 230V an der Lampe an.

Aber auch bei nur etwas ungünstiger Leitungsverlegung kann bereits gefährliche Spannung am Gehäuse anliegen.

Also "bedenkenlos" kann man den Schutzleiter keinesfalls an N klemmen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Nullung

Laß die Erdklemme offen und hoffe, dass die Lampe keinen Schaden bekommt.

Die Elektroinstallation in Deiner Wohnung muss furchtbar alt sein und ist dringend sanierungsbedürftig.

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Aurel8317648 
Fragesteller
 10.07.2010, 23:23
@DiplIngo

Hallo DiplIngo

Wirklich falsch?

Es gibt 2 Szenarios:

1) Wenn Nullung installiert und wenn Nulleiter unterbrochen, dann liegen 220 V am Lampengehäuse.

2) Wenn keine Nullung und wenn Phase mit Gehäuse in Berührung kommt, liegen ebenfalls 220 V am Lampengehäuse. Bei Nullung würde in diesem Fall die Sicherung fliegen.

Nun stellt sich die Frage, welches der beiden Szenarios wahrscheinlicher ist. Die Experten, die einst die Nullung könzipierten, wollten damit anscheinend Szenario 2 vermeiden. Möglicherweise haben sie dies als das Wahrscheinlichere angesehen. Du hälst anscheinend Szenario 1 für wahrscheinlicher - hab ich recht? Ich würde mich über eine Antwort von dir freuen.

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Nachlese  23.11.2010, 21:38

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"Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet" ..., obwohl diese Antwort ziemlich falsch ist:

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Bei der vom Fragesteller beschriebenen Elektroinstallation handelt es sich nämlich um die sogenannte klassische Nullung (TN-C), bei der normalerweise die Installation von Fehlerstrom-Schutzschaltern ausgeschlossen ist, also in der Regel gar kein FI-Schalter vorhanden sein dürfte. . Doch auch bei dieser Schutzmaßnahme ist durch Vorschaltung eines hochempfindlichen Fehlerstrom-Schutzschalters im klassisch genullten Bereich der Anlage, beispielsweise im Sicherungskasten, eine Steigerung der Sicherheit möglich, da ein FI-Schalter mit Auslöseströmen im sogenannten Personenschutzbereich (bis zu 30 mA) auch bei Unterbrechung oder Hochohmigkeit des Nulleiters abschaltet, sobald es durch den Kontakt eines Menschen mit der dadurch unzulässig hohen Berührungsspannung "geerdeter" inaktiver Teile von Körpern (Geräteumhüllungen) zu einem Ableitstrom und infolgedessen zu einer Stromstärkedifferenz zwischen Nulleiter und Außenleiter ("Phase") kommt, welche die Auslöseschwelle übersteigt. Dabei kommt es nicht einmal darauf an, ob der (die zu hohe Berührungsspannung der "genullten" inaktiven Teile bewirkende) Spannungsabfall im Nulleiterweg bereits vor oder erst hinter dem Fehlerstromschalter auftritt (weil der Fehlerstrom über die Verbindung zwischen Nulleiter und Schutzleiter unmittelbar am Anschluss des Neutralleiters zum Verbraucher zustandekommt). Ein Gewinn für die Sicherheit ist aber ausschließlich durch den Einsatz von schnellauslösenden, pulsstromsensitiven (Fehlerstromarten A+AC) FI-Schaltern mit einem Nennfehlerstrom von höchstens 30 mA (Milliampere) gegeben. Da durch den abzusichernden Spannungsabfall im Nulleiterweg (also den zur Erde entstehenden Potentialunterschied) die am FI-Schutzschalter anliegende Netzspannung verringert sein oder zusammenbrechen kann, kommt es auf die bei diesen Typen gewährleistete netzspannungsunabhängige Auslösbarkeit an.

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Nachlese  23.11.2010, 21:45

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"Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet" ..., obwohl diese Antwort ziemlich falsch ist:

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Bei der vom Fragesteller beschriebenen Elektroinstallation handelt es sich nämlich um die sogenannte klassische Nullung (TN-C), bei der normalerweise die Installation von Fehlerstrom-Schutzschaltern ausgeschlossen ist, also in der Regel gar kein FI-Schalter vorhanden sein dürfte.

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Doch auch bei dieser Schutzmaßnahme ist durch Vorschaltung eines hochempfindlichen Fehlerstrom-Schutzschalters im klassisch genullten Bereich der Anlage, beispielsweise im Sicherungskasten, eine Steigerung der Sicherheit möglich, da ein FI-Schalter mit Auslöseströmen im sogenannten Personenschutzbereich (bis zu 30 mA) auch bei Unterbrechung oder Hochohmigkeit des Nulleiters abschaltet, sobald es durch den Kontakt eines Menschen mit der dadurch unzulässig hohen Berührungsspannung "geerdeter" inaktiver Teile von Körpern (Geräteumhüllungen) zu einem Ableitstrom und infolgedessen zu einer Stromstärkedifferenz zwischen Nulleiter und Außenleiter ("Phase") kommt, welche die Auslöseschwelle übersteigt. Dabei kommt es nicht einmal darauf an, ob der (die zu hohe Berührungsspannung der "genullten" inaktiven Teile bewirkende) Spannungsabfall im Nulleiterweg bereits vor oder erst hinter dem Fehlerstromschalter auftritt (weil der Fehlerstrom über die Verbindung zwischen Nulleiter und Schutzleiter unmittelbar am Anschluss des Neutralleiters zum Verbraucher zustandekommt). Ein Gewinn für die Sicherheit ist aber ausschließlich durch den Einsatz von schnellauslösenden, pulsstromsensitiven (Fehlerstromarten A+AC) FI-Schaltern mit einem Nennfehlerstrom von höchstens 30 mA (Milliampere) gegeben. Da durch den abzusichernden Spannungsabfall im Nulleiterweg (also den zur Erde entstehenden Potentialunterschied) die am FI-Schutzschalter anliegende Netzspannung verringert sein oder zusammenbrechen kann, kommt es auf die bei diesen Typen gewährleistete netzspannungsunabhängige Auslösbarkeit an.

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Nachlese  23.11.2010, 21:56

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Jedoch ist meines Wissens die Nachrüstung vorhandener Anlagen auch auf diese Weise offiziell nicht zugelassen, weil der Fehlerstromschalter in diesem Fall nicht bereits die Entstehung der unzulässig hohen Berührungsspannung verhindert, sondern erst den über einen damit in Berührung kommenden Menschen fließenden, allerdings auch die eigentliche Gefahr darstellenden Ableitstrom unterbricht. Danach kann trotz fortbestehenden Fehlers der FI-Schutzschalter wieder eingeschaltet und die Anlage weiterhin betrieben werden, bis eine erneute Berührung eines inaktiven Körpers im betroffenen Anlagenteil wieder zur Auslösung führt, was natürlich einen gefährlichen und irgendwann möglicherweise zum folgenschweren Unfall führenden Betriebszustand darstellt. Außerdem ist ein in dieser Weise nachgerüsteter Fehlerstromschalter auch nicht imstande, auf einen Körperschluss (Außenleiter bekommt leitende Verbindung zu inaktiven Teilen) zu reagieren, wozu er nach der Festlegung seiner Schutzwirkungen jedoch in der Lage sein muss, weil der Fehlerstrom in diesem Falle vom Außenleiter auch über den Nulleiter und somit durch den Summenstromwandler des FI-Schalters zurückfließt. Dadurch bleibt dieser Fehlerfall der eine viel geringere Schleifenimpedanz fordernden Überstromschutzeinrichtung (Schmelzsicherung oder Leitungsschutzschalter) vorbehalten. Da der Fehlerstromschalter in diesen Fällen wirkungslos bleibt, ist seine Nachrüstung in derartigen Installationen eigentlich nicht gestattet. Allerdings entfaltet er seine Schutzwirkung auch dann zumindest, sobald es durch Berührung eines infolge Körperschlusses spannungsführend gewordenen inaktiven Teiles zu einem gefährlichen Berührungsableitstrom kommt, indem dieser rechtzeitig vor Eintritt einer schädlichen Wirkung (innerhalb weniger Millisekunden) unterbrochen wird.

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Nachlese  23.11.2010, 22:03

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Da die Erdungsverbindungen der inaktiven Körper der Anlage und angeschlossenen Geräte nur noch durch den nunmehr über den Fehlerstrom-Schutzschalter führenden Nulleiter mit dem Erdpotential verbunden sind und somit sämtliche durch starke elektromagnetische Felder (wie atmosphärische und elektrostatische Auf- und Entladungen und die zu einem Potentialaufbau der inaktiven Teile gegenüber Erde führende Abstrahlung – sogenannte parasitäre Kapazität – der aktiven Teile selbst) zu erwartenden Potentialausgleichsströme über dessen Differenzstromauslöser fließen müssen und außerdem durch die Belastung des Nulleiters mit dem Laststrom Spannungsabfälle von mehreren Volt zwischen den einzelnen inaktiven Körpern sowie dem Erdpotential auftreten, kann eine derartige Maßnahme auch zu vermehrten Fehlauslösungen des FI-Schalters ohne ernstzunehmende Ursache führen. Dieser Schwierigkeit kann nicht durch Wahl eines höheren Nennfehlerstromes oder einer größeren Auslöseverzögerung begegnet werden, weil dadurch die zusätzliche (nur auf der Auslösung durch den anderenfalls gefahrbringenden Berührungsableitstrom beruhende) Schutzwirkung aufgehoben wird, da je nach Umständen bereits Wechselströme ab 25 mA lebensgefährlich sein können. Abhilfe kann eventuell die Herstellung (zusätzlicher) leitfähiger Verbindungen von Gehäusen einiger Geräte mit Schutzleiteranschluss (zu erkennen am Schutzkontaktstecker) untereinander und/oder zu in der Nähe befindlichen Erdungsquellen, wie Heizungs- oder Wasserrohre oder mit der Wand verschraubte Metallrahmen größeren Umfanges von Regal- oder Möbelkonstruktionen, schaffen. Je nach Potentialprofil von Stockwerk, Gebäude und Umfeld kann damit allerdings auch durchaus das genaue Gegenteil, also noch mehr gehäufte Fehlauslösungen des FI-Schalters, erreicht werden.

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Nachlese  24.11.2010, 01:21

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Ferner ist/war meines Wissens allerdings eine Erweiterung klassisch genullter Anlagen mit in stromloser Nullung ausgeführten Anlagenteilen erlaubt, ohne die gesamte vorhandene Installation ersetzen zu müssen, wenn der hinzugefügte Anlagenteil von einem getrennten, neu zu errichtenden Verteiler aus versorgt wird, in dem die Auftrennung des aus der alten Verteilung abgezweigten Nulleiters (PEN) auf den Neutralleiter (N) und Schutzleiter (PE) sowie der dann vorzusehende zusätzliche Potentialausgleich zu erfolgen haben, und sofern durch die Erweiterung sowohl direkt mit der vorhandenen Anlage verbundene als auch über den neu errichteten Anlagenteil angeschlossene Verbrauchs-, Versorgungs- und Schalteinrichtungen in keinem einzelnen der betroffenen Räume zugleich zugänglich oder nutzbar werden. Dabei darf auch die Stillegung eines Teils der vorhandenen Anlage (unter der aus letzterer Bedingung folgenden Voraussetzung, dass die alten Anlagenteile in den betreffenden Räumen vollumfänglich außer Betrieb gesetzt werden) und dessen Ersetzung durch eine neue stromlos genullte Verteilung (woraus sich für diese die Netzart/Schutzmaßnahme TN-C-S ergibt) als Erweiterung verstanden werden, so dass zumindest die Elektroinstallation der diesbezüglich zu verändernden/modernisierenden Räume vollständig durch den neu errichteten Anlagenteil ersetzt werden muss, um als zulässige Baumaßnahme zu gelten.

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Nachlese  24.11.2010, 01:27

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Von dieser Möglichkeit wird bei der Ausstattung von Neubauwohnungen, die ursprünglich in klassischer Nullung installiert sind, mit modernen Einbauküchen oder Modernisierungen des Badezimmers reger Gebrauch gemacht. In diesen Fällen dürfte die abgetrennte neue Verteilung entbehrlich sein, wenn im neu errichteten Anlagenteil hinter dem Auftrennungspunkt von Schutzleiter und Neutralleiter außer einem Fehlerstrom-Schutzschalter (oder kombinierten FI/LS-Schalter) keine weiteren Installationsgeräte in der Verteilung unterzubringen sind, die Erweiterung also nur aus einem einzigen sogenannten Stromkreis (in elektrophysikalisch-wissenschaftlicher Hinsicht wird unter Stromkreis etwas anderes verstanden) besteht (jedenfalls wird dieser Schutzschalter häufig einfach in den vorhandenen Verteilerkasten mit eingebaut).

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Nachlese  24.11.2010, 01:33

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Aus diesen beiden Umständen ist zu schlussfolgern, dass auch in einer Anlage mit klassischer Nullung durchaus Fehlerstromschalter angetroffen werden können, die allerdings möglicherweise zu für andere Räume neu errichteten Anlagenteilen gehören oder keine vollständige Schutzwirkung entfalten (jedoch objektiv besser vor den Gefahren einer Hochohmigkeit der Nulleiteranbindung schützen). Somit ist nicht nachvollziehbar, inwiefern das Vorhandensein eines FI-Schutzschalters ausschlaggebend dafür sein soll, ob die Schutzleiterklemme anzuschließen ist oder nicht, obwohl die Empfehlung, den Anschluss zu unterlassen, falls ein FI-Schalter vorhanden ist, einerseits im Hinblick auf dessen Schutzwirkung, andererseits wegen der sonst möglicherweise zusätzlich provozierten Fehlauslösungen zumindest sinnvoll zu sein scheint. Dagegen sind aus der Art ihrer Formulierung wohl vollkommen andere Gründe zu vermuten, die nicht genannt wurden. Deshalb bin ich davon überzeugt, dass diese Antwort nicht richtig war, da sie nicht einmal darauf eingeht, was FI-Schalter überhaupt bei klassischer Nullung verloren haben könnten, während bei ordnungsgemäß installierten Schutzmaßnahmen aller Arten, zu deren Ergänzung regelmäßig auch Fehlerstrom-Schutzschalter hinzugezogen werden können, ein eigenständiger, vom Neutralleiter unabhängiger Schutzleiter stets in den Steckdosen vorhanden sein muss und auch an den Deckenauslässen (wie gegebenenfalls auch Wandauslässen) für die Leuchteninstallation zur Verfügung stehen sollte.

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Peppie85  07.01.2013, 12:46

stimmt leider so nicht ganz....

1.) wenn kein FI Schalter für den betreffenden Stromkreis vorhanden ist, was angesichts der 2adrigen isntallation warscheinlicher ist, dann muss die klassische nullung angewendet werden, um im Fehlerfall zu vermeiden, dass das Gehäuse der Leuchte unter Spannung gerät.

sprichwörtlich lebenswichtig ist es hierbei, sicherzustellen dass auf keinen fall der PEN Leiter unterbrochen werden kann...

für den sehr unwarscheinlcchen fall, dass der betreffende Stromkreis doch über einen FI Schalter verfügt, ist es schlicht nicht möglich, hier eine Leuchte zu installiren, die eines schutzleiters bedarf.

das heißt möglich schon, aber nicht wirklich verantwortbar... (stichwort schutzleiter nicht anschließen)

oder bist du auch einer von denen, die sich nicht anschnallen, weil das auto airbags hat?

lg, Anna

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Frag in dem Fall einen Elektriker, aber ich denke man, an den Null-Leiter mit anklemmen. Aber vorher wirklich verlässlich die Kabel prüfen, ein Falschanschluß bedeutet im schlimmsten Fall ein stromführendes Gehäuse im Defekt-Fall bzw. einen Kurzschluß!

Du kannst die Erdungsklemme mit dem Nulleiter verbinde. Mit einem Phasenprüfer überprüfen welcher Draht der Nulleiter ist.

Der Nulleiter ist die Erdung.