Kündigung zum 01.06.?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Das kann jeder anders sehen, warte auf Antwort deines Vermieters 60%
Die Kündigung zählt grundsätzlich zum 31.05. 40%
Der Vertrag könnte so noch für den ganzen Juni gelten. 0%

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Die Kündigung zählt grundsätzlich zum 31.05.

Wohnungsmietverträge sind grundsätzlich zum Monatsende kündbar und nicht zum Monatsanfang. Demzufolge wäre das theoretisch zum 31.5. und nicht zum 1.6..

Dass der Februar nicht 29 sondern 28 Tage hat, spielt hier keine Rolle. Die Kündigung musste bis 3. März zugestellt um zum 31. Mai fristgerecht erfolgt zu sein. Das ist hier der Fall gewesen.

Nun kommt es drauf an, ob der Vermieter über deinen Lapsus hinweg sieht und die Kündigung als zum Monatsende Mai erfolgt anerkennt.

Schreib ihm einen netten Brief, dass du nicht zum 31.3. sondern 31.5. gekündigt hast.

Meine Frage ist nun, ob der 01.06. trotzdem als 31. zu verstehen ist

Ja ist es. Mach dir darüber keine Gedanken.

In welchem Jahr hast du den die Kündigung verschickt? In diesem Jahr gibt es keinen 29. Februar.

Verarschung der Community?

Woher ich das weiß:Recherche
SophiaSelinaa 
Fragesteller
 10.03.2023, 10:32

ach sorry mein Fehler. :D Am 27. hab ich's rausgeschickt und am 28. wars dann beim Vermieter.

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albatros  10.03.2023, 11:31
@SophiaSelinaa

Das ist irrelevant, Zustellung bis 3. WT März war einzuhalten um zum 31. Mai wirksam zu sein.

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Die Kündigung zählt grundsätzlich zum 31.05.

Soweit der fristgerechte Zugang beim Vermieter beweisbar wäre.

SophiaSelinaa 
Fragesteller
 10.03.2023, 10:15

Ja vielen Dank. Der fristgerechte Zugang ist in dem Fall auch beweisbar. :)

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