Kündigung vom dauerkranken Arbeitnehmer?


09.08.2023, 22:24

Der dauerkranke Mitarbeiter arbeitet freiberuflich nebenher in seinem Haus. Er erscheint nur sporadisch in der Einrichtung, blockiert aber eine Stelle, die dadurch nicht fest durch eine unbefristete Stelle neu besetzt werden kann. Die Mitarbeiter sind genervt und von Überstunden überfordert. Die Vorgesetzte kann keine neue Stelle deswegen einrichten und für eine bloße Krankheitsvertretung lohnt sich die Einstellung nicht. Zudem wird das niemand wollen für eine kurze Zeit. Was kann gemacht werden?

4 Antworten

Bei Dauerkrankheit gibt es zumindest in Kleinbetrieben die Möglichkeit eine personenbezogenen Kündigung, aber dazu muss einiges an Fehlzeiten zusammenkommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Grundsätzlich ist auch die Kündigung eines erkrankten Arbeitnehmers möglich.

Ich würde mir in diesem Fall immer anwaltlichen Rat einholen.

Du hast spezifiziert, dann mache ich das auch.

Wenn der Kollege offensichtlich gesund genug ist, um seiner anderen Tätigkeit nachzugehen, muss man das nur hieb- und stichfest beweisen.

Hebel gibt es immer, man muss sie nur finden und nutzen.

Gleichwohl bleibt mein Rat, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ins Boot zu holen.

Miche13 
Fragesteller
 09.08.2023, 22:28

Der Nachweis ist das Problem, obwohl es alle wissen. Sein Urlaub ist geplant nach Ägypten nächste Woche. Bis dahin ist er noch krank geschrieben. Da er mehr Einzelkämpfer ist und nie im Team mitspielt, geht er vielen inzwischen auf den Wecker. Er gibt auch an, dass er im Nebenjob mehr verdient. Den Job nachzuweisen ist schwer, da er in privaten Gefilden stattfindet.

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michi57319  09.08.2023, 22:29
@Miche13

Er wird sicherlich Steuern zahlen. Noch mal, da braucht es einen Anwalt. Den muss deine Chefin engagieren.

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Miche13 
Fragesteller
 09.08.2023, 22:34
@michi57319

Oder einen Detektiv, um das nachzuweisen...

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michi57319  09.08.2023, 22:34
@Miche13

Den braucht es zusätzlich. Habe ich schon durch 🤷‍♀️

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Beim Verdacht auf eine nicht bestehende Arbeitsunfähigkeit kann man sich bei der zuständigen Krankenkasse melden die dann den Arbeitnehmer zur Überprüfung durch den medizinischen Dienst vorlädt.

Bei bestehender Kündigungsabsicht empfehle ich dringend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten. Jeder kleinste Formfehler bei der Kündigung wirkt sich in der Regel nachteilig für den Arbeitgeber aus. Erforderlich ist langes/häufiges Fehlen innerhalb einer gewissen Zeitspanne, eine negative Prognose für die Zukunft und eine erhebliche Belastung für das Unternehmen. Ob die in der Frage geschilderten Vorkommnisse für eine Kündigung ausreichen ist zweifelhaft.