Kündigung schreiben in der Ausbildung als Krankenschwester?

6 Antworten

Ich schätze einmal Deine Probezeit läuft am 31.12.2019 ab?

Dann musst Du um ohne Einhaltung einer Frist kündigen zu können, dafür sorgen, dass Deine Kündigung bis zum Monatsende bei der Personalleitung eingeht. Solltest Du minderjährig sein, so müssen Deine Eltern die Kündigung gegenzeichnen.

Text des Schreibens .... sinngemäß

Hiermit kündige ich meinen Ausbildungsvertrag gemäß § 22 BBiG ohne Einhaltung einer Frist (zum heutigen Tage).

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Nach Ablauf der Probezeit kannst Du nur mit einer Frist von 4 Wochen - unter Angabe eines Grundes oder einem Aufhebungsvertrag Deinen Vertrag beenden.

Hallo,

die Kündigung braucht nicht begründet zu werden. Ggf. mit Arbeitgeber klären, ob der Resturlaub noch genommen werden soll. Eine Bestätigung über den Eingang der Kündigung vom Arbeitgeber geben lassen (z.B. Eingangsstempel auf Kündigungskopie).

Folgende Punkte sollte man klären:

  • Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur, wenn in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt wurden.
  • Krankenversicherung?
  • Kindergeld?
  • wenn Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bezogen wurde, sofort Agentur für Arbeit über das Ausbildungsende informieren
  • Termin bei der Berufsberatung machen
  • mit der Berufsschule klären, ob Weiterbesuch verpflichtend/möglich/sinnvoll ist. Ggf. Schulamt der Stadt wegen Schulpflicht kontaktieren.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

In der Probezeit ist eine Kündigung von heute auf morgen möglich (als Azubi). In der Berufsschule bekommst du die notwendigen Informationen.

Bist du als Azubi noch minderjährig, müssen deine Eltern die Kündigung ebenfalls unterschreiben.

Familiengerd  28.12.2019, 21:41

Nicht nur "von heute auf morgen", sondern "von jetzt auf gleich"!

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Eine Kündigung brauchst Du nicht zu begründen.

Ein persönliches Gespräch wäre aber recht sinnvoll.

Laß Dir die Kündigung bestätigen.

Mehr ist dazu nicht zu sagen.

Woher ich das weiß:Recherche
wilees  28.12.2019, 19:46

Nach Beendigung der Probezeit muss im Rahmen einer Ausbildung die Kündigung begründet werden!

§ 22 BBiG :

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

  1. Aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
  2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

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Familiengerd  28.12.2019, 21:38
@wilees

Die Fragestellerin IST noch in der Probezeit!

Also: keine Kündigungsfrist, keine Begründung.

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Familiengerd  29.12.2019, 17:43
@wilees

Nachtrag:

Hier ist übrigens das Krankenpflegegesetz KrPflG anzuwenden, da es sich um eine Ausbildung im Bereich der Kranken- und Gesundheitspflege handelt mit einer generellen Probezeit von 6 Monaten.

Die Kündigungsmodalitäten sind (hier in § 15 "Kündigung des Ausbildungsverhältnisses") aber fast vollständig identisch.

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Du schreibst ganz einfach: „hiermit kündige ich zum ....... „ du musst nichts erklären oder begründen. Allerdings solltest du dir vor diesem Schritt überlegen, wie es finanziell weitergeht. Wenn du die Ausbildung abbrichst, bekommst du weder Kindergeld noch Arbeitslosengeld. Wovon willst du leben? Hast du schon eine neue Ausbildung in Aussicht?

Familiengerd  29.12.2019, 14:34

In der Probezeit des Ausbildungsverhältnisses wird die Kündigung (von beiden) Seiten fristlos ausgesprochen.

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SlightlyAnnoyed  29.12.2019, 16:57
@Familiengerd

Blödsinn, nur wenn es so im Vertrag hinterlegt ist. In der Regel ist dort aber eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen vereinbart.

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Familiengerd  29.12.2019, 17:38
@SlightlyAnnoyed
Blödsinn

Na, Du kennst Dich ja wohl "richtig gut" aus! 🤣

Schon einmal etwas davon gehört, dass auf Ausbildungsverhältnisse die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes BBiG anzuwenden sind - bzw. bei Berufen der Kranken- und Gesundheitspflege des Krankenpflegegesetzes KrPflG.

Bei Ausbildungen nach dem BBiG beträgt die Probezeit mindestens 1 Monat, höchstens 4 Monate, bei solchen nach dem KrPflG generell 6 Monate!

In beiden Fallen (BBiG § 22 "Kündigung" Abs. 1 und fast gleichlautend KrPflG § 15 "Kündigung des Ausbildungsverhältnisses" Abs. 1) kann während der Probezeit von beiden Seiten "ganz normal" fristlos gekündigt werden:

Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis [im KrpflG zusätzlich: von jedem Vertragspartner] jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Die verkürzte Kündigungsfrist in der Probezeit gilt für Arbeitsverhältnisse!

Na? Wie sieht es jetzt aus mit Deinem etwas vorlauten "Blödsinn"?!?

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Familiengerd  29.12.2019, 20:33
@Julesinio

Tja, so ist das wohl gelegentlich bei jemandem, der den Mund unbedacht etwas gar zu voll nimmt! 😁

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