Kündigung schreiben in der Ausbildung als Krankenschwester?
Hallo, ich fühle mich mega unwohl in meiner Ausbildung und kann das leider einfach gar nicht als Krankenschwester. Sowohl praktisch als auch theoretisch nicht. Ich hatte schon ein Gespräch mit der Direktorin das es mit meinen schulischen Leistungen sehr schwankt (Noten zwischen 2-6) & ich bin auch auf sie zugekommen das mir das leider sehr schwer fällt auf Menschen zuzugehen - sprich also auch die Patienten.
Meine Frage ist nun wie schreibe ich am besten eine Kündigung? Was genau soll drinnen stehen? Zudem bin ich noch in der Probezeit, hat das irgendeinen Einfluss dann?
6 Antworten
Ich schätze einmal Deine Probezeit läuft am 31.12.2019 ab?
Dann musst Du um ohne Einhaltung einer Frist kündigen zu können, dafür sorgen, dass Deine Kündigung bis zum Monatsende bei der Personalleitung eingeht. Solltest Du minderjährig sein, so müssen Deine Eltern die Kündigung gegenzeichnen.
Text des Schreibens .... sinngemäß
Hiermit kündige ich meinen Ausbildungsvertrag gemäß § 22 BBiG ohne Einhaltung einer Frist (zum heutigen Tage).
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Nach Ablauf der Probezeit kannst Du nur mit einer Frist von 4 Wochen - unter Angabe eines Grundes oder einem Aufhebungsvertrag Deinen Vertrag beenden.
Hallo,
die Kündigung braucht nicht begründet zu werden. Ggf. mit Arbeitgeber klären, ob der Resturlaub noch genommen werden soll. Eine Bestätigung über den Eingang der Kündigung vom Arbeitgeber geben lassen (z.B. Eingangsstempel auf Kündigungskopie).
Folgende Punkte sollte man klären:
- Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit
- Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur, wenn in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt wurden.
- Krankenversicherung?
- Kindergeld?
- wenn Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bezogen wurde, sofort Agentur für Arbeit über das Ausbildungsende informieren
- Termin bei der Berufsberatung machen
- mit der Berufsschule klären, ob Weiterbesuch verpflichtend/möglich/sinnvoll ist. Ggf. Schulamt der Stadt wegen Schulpflicht kontaktieren.
Gruß
RHW
In der Probezeit ist eine Kündigung von heute auf morgen möglich (als Azubi). In der Berufsschule bekommst du die notwendigen Informationen.
Bist du als Azubi noch minderjährig, müssen deine Eltern die Kündigung ebenfalls unterschreiben.
Eine Kündigung brauchst Du nicht zu begründen.
Ein persönliches Gespräch wäre aber recht sinnvoll.
Laß Dir die Kündigung bestätigen.
Mehr ist dazu nicht zu sagen.
Nach Beendigung der Probezeit muss im Rahmen einer Ausbildung die Kündigung begründet werden!
§ 22 BBiG :
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
- Aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
- von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
Die Fragestellerin IST noch in der Probezeit!
Also: keine Kündigungsfrist, keine Begründung.
Nachtrag:
Hier ist übrigens das Krankenpflegegesetz KrPflG anzuwenden, da es sich um eine Ausbildung im Bereich der Kranken- und Gesundheitspflege handelt mit einer generellen Probezeit von 6 Monaten.
Die Kündigungsmodalitäten sind (hier in § 15 "Kündigung des Ausbildungsverhältnisses") aber fast vollständig identisch.
Du schreibst ganz einfach: „hiermit kündige ich zum ....... „ du musst nichts erklären oder begründen. Allerdings solltest du dir vor diesem Schritt überlegen, wie es finanziell weitergeht. Wenn du die Ausbildung abbrichst, bekommst du weder Kindergeld noch Arbeitslosengeld. Wovon willst du leben? Hast du schon eine neue Ausbildung in Aussicht?
In der Probezeit des Ausbildungsverhältnisses wird die Kündigung (von beiden) Seiten fristlos ausgesprochen.
Blödsinn, nur wenn es so im Vertrag hinterlegt ist. In der Regel ist dort aber eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen vereinbart.
Blödsinn
Na, Du kennst Dich ja wohl "richtig gut" aus! 🤣
Schon einmal etwas davon gehört, dass auf Ausbildungsverhältnisse die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes BBiG anzuwenden sind - bzw. bei Berufen der Kranken- und Gesundheitspflege des Krankenpflegegesetzes KrPflG.
Bei Ausbildungen nach dem BBiG beträgt die Probezeit mindestens 1 Monat, höchstens 4 Monate, bei solchen nach dem KrPflG generell 6 Monate!
In beiden Fallen (BBiG § 22 "Kündigung" Abs. 1 und fast gleichlautend KrPflG § 15 "Kündigung des Ausbildungsverhältnisses" Abs. 1) kann während der Probezeit von beiden Seiten "ganz normal" fristlos gekündigt werden:
Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis [im KrpflG zusätzlich: von jedem Vertragspartner] jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Die verkürzte Kündigungsfrist in der Probezeit gilt für Arbeitsverhältnisse!
Na? Wie sieht es jetzt aus mit Deinem etwas vorlauten "Blödsinn"?!?
Tja, so ist das wohl gelegentlich bei jemandem, der den Mund unbedacht etwas gar zu voll nimmt! 😁
Meine Probezeit läuft erst Ende März ab... zählt dann noch das gleiche?