Kündigung auf Ärztlichen Rat - Psychologisch abnehmen lassen

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es um die Sperrfrist beim ALG1 geht, reicht das zugrunde liegende Attest des Arztes. Ggf. schickt dich die Arbeitsagentur zu deren med. Dienst. Ein Psycholge darf keine Atteste/Bescheinigungen ausstellen, auch kein nicht-ärztlicher Psychotherapeut.

Dein Arzt rät dir also zu kündigen, weil es psychisch oder sonst wie nimmer geht? Dann mach einen Termin beim Psychologen und erzähle ihm vom Rat deines Arztes und warum er dir dazu rät und das du ne Bescheinigung vom Psychologen brauchst, damit du keine Sperre vom Amt bekommst! Fertig... das hätte dir dein Arzt auch sagen können bzw. mit nen bissl Köpfchen kann man da auch selber drauf kommen...

Davon habe ich noch nie gehört, ein Psychologe beglaubigt doch nicht, vor allen Dingen kennt er dich nicht, so etwas sollte dein Arzt machen oder ein Psychiater, dazu müsste erst einmal festgestellt werden, was genau du hast, demnach eine Diagnosen stellen. Welcher Arzt hat dir dazu geraten, dein Hausarzt oder wer?