Kriegt man direkt nach der praktischen prüfung seinen führerschein?

7 Antworten

Ja, meistens hat der Prüfer den Lappen direkt dabei und muss nur noch das Prüfdatum draufschreiben. In einigen Fällen muss man den Schein aber auch nachträglich abholen.

Hi,

Kriegt man direkt nach der praktischen prüfung seinen führerschein?

Das wird regional unterschiedlich gehandhabt - mancherorts wird der Führerschein direkt ausgehändigt (und das Prüfungsdatum von Hand eingetragen), mancherorts gibt es nur die Bestätigung über die bestandene Prüfung, die man bei der Führerscheinstelle abgeben muss.

Wo hat der den denn her wenn er nichtmal weiß ob man besteht oder nicht.

Wenn es so gehandhabt wird: von der Führerscheinstelle.

LG

Ist zum Teil unterschiedlich. Ich habe damals noch 3 Wochen warten müssen, bis ich ihn abholen konnte und habe eine vorläufige Bescheinigung bekommen. Freunde aus anderen Städten haben die Karte direkt im Anschluss bekommen.

nein nur die Bestätigung dass du Prüfung bestanden hast. Den FS musst du bei Zulassungsstelle holen. Mit dieser Bestätigung darfst du aber noch nicht selbst fahren

alarm67  08.07.2019, 19:42

Mit bestehen der praktischen Prüfung darfst Du selbstverständlich fahren.

Wirst Du angehalten und hast keinen FS dabei, kostet das halt 10 Euro. Aber fahren darfst Du.

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newcomer  08.07.2019, 19:43
@alarm67

uns wurde damals eingehämmert dass wir erst fahren dürfen mit Aushändigung des FS. So ändern sich die Zeiten

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alarm67  08.07.2019, 19:51
@newcomer

Ich korrigiere mich:

Nicht das Bestehen der Prüfung ist ausschlaggebend, vielmehr das Aushändigen der Fahrerlaubnis ist entscheidend!

Muss ich den also nach der Prüfung noch abholen, darf ich bis dahin nicht selbst fahren.

Newcomer, sorry, Du hast selstverständlich Recht!!!

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19Michael69  09.07.2019, 01:08
@alarm67

Nein, du hast Recht ;-)

"Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt."

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__22.html

Und wenn die Fahrerlaubnis erteilt ist, darf man fahren.

Nur das mit den 10 Euro stimmt nicht, denn die Prüfbescheinigung ist gleichwertig.

Gruß Michael

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Ich hatte den damals direkt nach der praktischen Prüfung bekommen, ja.

War noch der aus Papier in Rosa.

Wie sich das heute mit den Karten verhält????

newcomer  08.07.2019, 19:42

ich hatte noch den Grauen ;-)

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