Hallo,
Meine Frage bezieht sich auf die Meldepflicht im Krankheitsfall (in der Ausbildung). Ist damit die Abgabe des Krankenscheins gemeint?
Mir droht nun eine Abmahnung, weil ich angeblich schon mehrmals in der Vergangenheit dem Arbeitgeber nicht Bescheid gegeben hätte (was völliger Schwachsinn ist). Entweder folgte ein Anruf oder eine Nachricht (SMS/WhatsApp), dass ich mich krank melde - oder ich sagte vor Ort Bescheid, wenn ich mich nicht zum Arbeiten fit fühlte.
Den Bescheid der Krankenmeldung - mitsamt der Dauer des Ausfalls - gab ich immer am nächsten Tag, oder spätestens am 2. Tag ab.
Beispiel 1: Ich schreibe dem Vorgesetzten morgens vor Arbeitsbeginn eine Nachricht, dass ich mich zum Arzt begebe. Am nächsten Morgen erhält er den Krankenschein.
Beispiel 2: Ich bin auf der Arbeit vor Ort und gebe dem Vorgesetzten persönlich Bescheid, dass ich mich zum Arzt begebe. Am nächsten Morgen erhält er den Krankenschein.
Habe ich so die Meldepflicht verletzt? Auf welchem Gesetzt beruht diese Pflicht?