Brauche ich eine Krankschreibung?

6 Antworten

Wenn in Deinem Arbeits-, oder anwendbaren Tarifvertrag nichts steht, bzw. auf die gesetzliche Regelung verwiesen wird und Dir vom AG auch nicht gesagt wird, dass Du ab dem ersten Krankheitstag eine AUB benötigst, brauchst Du für gestern und heute keine AU-Bescheinigung vom Arzt.

Wichtig ist, dass Du Dich "unverzüglich" beim AG abmeldest.

Die Regelung steht im § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz.

Gute Besserung

Während meiner Ausbildung sah es nie gut aus, sich zum Wochenende ohne AU krank zu melden.

Also vielleicht doch aufraffen und zum Arzt gehen / fahren lassen.
Es gibt auch Ärzte die Hausbesuche machen, für Patienten die bettlägerig sind. Einfach mal beim Hausarzt anrufen und den Fall schildern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das kommt darauf an was in deinem Arbeitsvertrag drin steht. Auf jeden Fall musst du aber dort Bescheid geben dass du nicht kommst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das kommt auf das Unternehmen an, wenn es ein kleines Unternehmen unter 15 Personen ist brauchst du ab dem ersten Tag eine Krankmeldung. Lies dir mal durch, was im Arbeitsvertrag steht.

Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du heute zum Arzt gehen, denn es ist Wochenende und da könnte man schnell denken, dass du nur ein verlängertes Wochenende haben möchtest.

Familiengerd  18.11.2022, 16:49
wenn es ein kleines Unternehmen unter 15 Personen ist brauchst du ab dem ersten Tag eine Krankmeldung

Wie kommst Du denn darauf?!?

Das hat mit der Größe des Betriebes überhaupt nichts zu tun, sondern kommt alleine darauf an, ob die gesetzliche Regelung (Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 5 "Anzeige- und Nachweispflichten" Abs. 1 Satz 2) anzuwenden ist oder eine davon abweichende vertragliche Regelung oder Vorgabe des Arbeitgebers.

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Eine Krankmeldung braucht man ab dem ersten Tag, diese muss bis spätestens am 3. Tag dem Arbeitgeber vorliegen. So ist die allgemeine Gesetzeslage, im Arbeitsvertrag kann allerdings was anderes stehen, dort nachlesen.

Hexle2  18.11.2022, 07:10
Eine Krankmeldung braucht man ab dem ersten Tag, diese muss bis spätestens am 3. Tag dem Arbeitgeber vorliegen. So ist die allgemeine Gesetzeslage,

So ist die "allgemeine" Gesetzeslage eben nicht.

Ich empfehle Dir mal den § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz zu lesen.

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