Krankheitstage Feiertag?


03.04.2024, 11:52

Danke ihr lieben!! Ich habe inzwischen ( nach 3 stunden🙈) meinen Vertretungsarzt erreicht:)

4 Antworten

Zählt ab dem Arbeitstag, also Dienstag. Wenn man Freitags zur Arbeit erscheint sieht aber auch etwas blöd aus.

Das kann dir nur dein AG sagen, da diese Regelungen üblicher Weise freiwillig sind und einem gewissen Gestaltungsspielraum unterliegen. Ich hatte schon AG die Freitags immer direkt eine AUB wollten, weil könnte ja sein, dass man Montag auch noch krank ist und dann wäre das ja Tag 4 in Folge... wurde aber irgendwann abgeschafft, weil sinnfrei.

Normal wäre es so, dass alle Tage ab dem ersten Krankheitstag zählen, wenn du dich Di. krank gemeldet hast dann ist das für den AG eigentlich der erste Tag (er kann ja nicht wissen, ob du schon Fr. krank warst).

Nein der Montag zählt nicht da er ein Feiertag und damit kein Arbeitstag war.

Familiengerd  03.04.2024, 12:08
da er ein Feiertag und damit kein Arbeitstag war

Das ist grundsätzlich falsch, weil es um Kalendertage und nicht um Arbeits- oder Werktage geht.

Das spielt hier aber keine Rolle, weil der Erkrankung/Arbeitsunfähigkeit erst seit Dienstag besteht.

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Wenn du an Feiertagen Krank bist, macht das keinen Arbeitsunfall.

Aber nach drei Tagen brauchst du vom arzt eine Krankschreibung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Eigene Meinung