ab wann muss Krankmeldung gelten?
Hallo ,
ich bin an zwei Tagen nicht nicht zur Arbeit erschienen und ich hab gelesen man brauch eine Krankmeldung erst am 3. Tag vorlegen.
Ich lese daraus nun, dass die Krankmeldung erst ab dem 3.tag anfangen kann sofern man nach 2 Tagen immernoch krank ist . Also man quasi 2 tage unentschuldigt fehlen darf?
habe hier mal einen Auszug ,was bedeutet dies?
"Bei Arbeitsverhinderung wegen Krankheit muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber spätestens am dritten Arbeitstag eine AU vorlegen."
Danke
5 Antworten
Wie kommt man denn auf sowas, du musst dir am 3. dann eine AU für die 3 Tage holen.
Stell dir vor jeder fehlt ständig zwei Tage, geht dann einmal arbeiten und fehlt wieder zwei Tage.
Du darfst nicht unentschudigt fehlen.
In manchen Betrieben muss die AU schon vom 1. Tag an vorliegen. Bei uns am 3. Tag. Du solltest es mit deinen Arbeitgeber klären.
Wichtig ist, und das sollte man immer machen, den Arbeitgeber am Ersten Tag davon in Kenntnis setzen, dass man erkrank ist und zum Arzt geht.
Man sollte dann, nachdem man die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt bekommen hat, diese sofort abschicken, damit sie auch am 3. Tag beim Arbeitgeber vorliegt.
Man muss also, egal wie lange man krank war, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung SOFORT den Arbeitgeber zukommen lassen, um die Fehlentage zu entschuldigen.
Ein Arbeitgeber kann auch eine Krankmeldung ab dem ersten Tag verlangen, wenn er Anlass dazu hat, zu glauben, dass jemand gar nicht krank ist.
Du musst spätestens am 3. Tag eine AU vorlegen. Diese AU muss dann für die gesamten drei Tage ausgestellt sein.
das hast du falsch gedacht. Unentschuldigtes Fehlen kann durchaus zur Kündigung führen
war jetzt freitag und samstag krank und habe mir montag eine krankmeldung geholt von montag bis samstag ,weil ich dachte 2 tage darf man unentschuldigt fehlen