Krankengymnastik-Rechnung erhalten - Repet jetzt noch nachreichen möglich?

2 Antworten

Prinzipiell ist die Praxis in der Prüfpflicht. Schließlich kannst du als Patient gar nicht wissen, ob die Verordnung korrekt ausgestellt ist.

Was natürlich anfällt ist die Zuzahlung, sofern du nicht befreit bist. Wenn die Behandlung aber aufgrund einer falschen Verordnung nicht (vollständig) von der Kasse gezahlt wird, dann ist das nicht dein Problem. Dann bleibt die Praxis darauf sitzen. Es gibt Fehler, die noch nachträglich korrigiert werden können und Fehler, die nicht korrigiert werden können. Das ist so oder so aber Sache der Praxis.

Und ja, solche Fehler können für die Praxis verdammt ärgerlich sein (ist mir als Physio damals auch mal passiert), ändert aber nichts daran, dass man die Rechnung nicht an den Patienten weiterleiten darf.

Anders sieht es bei Privatversicherten aus. Hier besteht ein Vertrag mit dem Patienten. Für die Praxis ist es am Ende prinzipiell egal ob und wie viel der Patient erstattet bekommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – ex Physio, FaMi beschäftigt im Medizincontrolling eines KH

Hi,

das solltest du mit der Krankengymnastik und deinem Hausarzt besprechen. Gerade die Krankengymnastik wird dir sagen können, ob sie ein (neu und hoffentlich richtig ausgestelltes) altes Rezept aus Februar noch abrechnen oder mit einem neuen Rezept mit aktuellem Datum etwas anfangen können.

Ich denke aber es wäre einfacher die Rechnung zu bezahlen und sich dann selber im die Erstattung bei der Krankenkasse zu kümmern.

Stackerworld 
Fragesteller
 22.04.2024, 11:21

Müsste ich das aktualisierte Rezept dann der Krankenkasse schicken?

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