Krankengymnastik nach Verordnung pflicht?
Ich kriege ständig von meiner Orthopädin Verordnungen zur Krankengymnastik. Ich war bei der selben schon so oft und habe unmengen an Übungen für zuhause bekommen aber bei mir ist es dann am Ende Kopfsache ob ich Lust habe oder nicht sie zu erledigen. Jetzt will sie wieder, dass ich zum 10000. mal zur Krankengymnastik gehe.
Es wird mir langsam echt unangenehm, die drehen da auch schon mit den Augen. Bin ich jz verpflichtet sie zu besuchen?
Bitte kommt mir nicht mit "ohh es ist für deine Gesundheit" das ist mir alles Bewusst, ich tue ja langsam und langsam immer mehr
3 Antworten
Nein, niemand ist dazu verpflichtet medizinische Maßnahmen an seinem Körper durchführen zu lassen, es darf ohne Einwilligung des Patienten gar keine Therapie durchgeführt werden und jeder einwilligungsfähige Patient kann seine Einwilligung jederzeit und ohne Angaben von Gründen wiederrufen. Grundlage: Paragraph 630d BGB und für Ärztinnen und Ärzte weiterhin die ärztlichen Berufsordnungen der Landesärztekammern. Mfg.
Hallo Blume555372,
wenn Sie eine Verordnung haben, müssen Sie diese natürlich nicht einlösen. Sie verfällt nach zwei Wochen und verliert damit ihre Gültigkeit.
Wenn Sie allerdings einmal angerufen haben und alles terminiert wurde, dann kann es sein, dass, wenn Sie nicht erscheinen, die Stunde kostenpflichtig übernehmen müssen. Meistens wird gesagt, dass man Termine 24 Stunden vorher absagen muss.
Versuchen Sie das Ganze weiter zu üben und viel Wärme auf die Stellen.
Hoffe, dass ich helfen konnte.
Alles Gute Ihnen und beste Gesundheit,
wünscht
WH
Nein Pflicht ist es nicht. Ich würde aber deiner Ärztin sagen, dass sie dir keine KG mehr verschreiben soll, wenn du nicht hin möchtest
Okay, vielen Dank für die Hilfe