Krankengeld Höhe?

7 Antworten

Hallo,

das Krankengeld wird immer aus dem Entgelt berechnet, nie aus dem vorherigen Krankengeld.

Es wird auch immer aus dem Verdienst für einen vollen Monat berechnet. Einzelheiten: § 47 SGB V

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zur Berechnung des Krankengelds wird das Entgelt (Gehalt) vor der Erkrankung genommen und nicht das Krankengeld, das schon gezahlt wurde.

Krankengeld wird immer vom Gehalt bemessen.

das ist Neuerkrankung. Es rechnet sich alles von vorne. Also erst das normale Gehalt.

Ach so; wieso krankengeld? Sie müsste das normale gehalt bekommen für eine gewisse Anzahl der Wochen und dann erst wieder Krankengeld.


kamikaze1970 
Fragesteller
 24.10.2019, 11:25

Was uns nur irriete ist die Aussage vom Sachbearbeiter, daß sich das Krankengeld immer vom Vormonat der Erkrankung berechnet...

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kamikaze1970 
Fragesteller
 24.10.2019, 11:27

Weil Kreutbandriß eine langwierige Sache ist, sie hat ihre sechs Wochen Lohnfortzahlung bekommen, läuft aber immer noch auf Krücken und hat Physiotherapie.

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Elizabeth2  24.10.2019, 12:28
@kamikaze1970

Ganz ehrlich: meine Kenntnisse reichen jetzt soweit nicht. Aber sie reichen soweit, dass ich mehrfach erlebt habe, dass man falsche Auskünfte bekommt.

Was manchmal auch daran liegt, dass der Fragesteller selber ein paar Sachen gar nicht erst mitteilt. (so wie hier: erst jetzt stellt sich heraus, welchen Hintergrund das alles hat). Es kann also gut sein, dass der Sachbearbeiter natürlich richtig liegt, in dieser Aussage. Er wusste aber nicht, dass zwischenzeitlich überhaupt Krankengeld gezahlt worden ist. Mit Vormonat sollte eigentlich der Monat gemeint sein, in dem man GEHALT bekommt. Krankengeld ist kein Gehalt.

Bitte fragt nochmal nach, ich gebe ehrlich zu, dass ich das so genau auch nicht weiss. Aber wenn die Auskunft wieder so ist, wartet ab, wie berechnet wird und dann schaut zu, ob ihr Infos herbekommt, ob die Sachlage nicht doch anders ist.

Eines weiss ich leider auch aus Erfahrung: die Krankenkasse machen viele Fehler, wenn es um das Geld geht, und meistens so, dass es dem, der bezahlt werden sollte, schadet. Dann muss man sich schlau machen, Gestezestexte herzaubern und dann Widerspruch einlegen.

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kamikaze1970 
Fragesteller
 24.10.2019, 12:51
@Elizabeth2

Vielen lieben Dank für Deine Mühe.

Schön das es noch solche hilfsbereiten Menschen gibt.

Einen schönen Tag Dir noch.

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Das Krankengeld wird immer nach dem Arbeitsentgelt bemessen, das vor der Erkrankung bezogen wurde (berechnet auf einen vollen Monat).

Bei einer anderen Erkrankung besteht jedoch erneuter Anspruch auf Entgeltfortzahung von 6 Wochen. Danach gibt es Krankengeld in derselben Höhe wie vorher.

Die Berechnungsgrundlage ist der Vormonat, jedoch wird bei einem Teilmonat auf einen vollen Monat hochgerechnet. Bei schwankenden Bezügen wird der Durchschnitt von 3 Monaten vor der Erkrankung ermittelt. Hat man noch keinen Monat gearbeitet, wird das vereinbarte Entgelt zugrunde gelegt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung