Kostenvoranschlag verlangt, jedoch Rechnung erhalten?
Hallo Zusammen,
vor ein paar Wochen hab ich leider dem Auto meiner Arbeitskollegin einen kleinen Parkrempler verpasst. Ich hab ihr natürlich sofort davon erzählt und wir haben uns geeinigt, die wirklich minimalen Kratzer ohne Versicherung reparieren zu lassen.
Wir sind zu einer Werkstatt gefahren und diese hat die Kratzer sofort auspoliert, nach einer Woche sogar nochmal, um sicher zu sein, dass man nichts mehr von den Kratzern sieht. Sie hat mir mündlich versichert, dass sie zufrieden ist und die Sache für sie erledigt ist.
Knapp eine Woche danach hat sie aufgehört bei uns zu arbeiten und hat mir dann auf einmal geschrieben, dass es ihr so nicht gefällt und sie die Tür neu lackiert haben möchte. Ich hab überhaupt nicht verstanden wieso, weil wir den Schaden ja behoben haben und habe ihr gesagt, sie soll mal einen Kostenvoranschlag machen lassen und dann können wir nochmal reden. Damit war sie auch einverstanden.
Knapp 3 Wochen später hatte ich plötzlich die Rechnung für die Neulackierung der Tür im Briefkasten, sie hat es also direkt machen lassen, ohne (wie ausgemacht) erst einen Kostenvoranschlag machen zu lassen.
Bin ich dazu verpflichtet das zu bezahlen? Die Rechnung geht an sie, ich habe nie zugestimmt eine Rechnung zu bezahlen und noch dazu ist eine Neulackierung für diese Mini-Kratzer völlig übertrieben.
Dazu muss ich aber noch sagen, dass sie mir selbst noch erzählt hat, dass sie an der Tür, an der ich sie geschrammt habe, schon ein paar Kratzer und Dellen hat, das kann ich jetzt im Nachhinein aber leider nicht beweisen. Somit hat sie ja nicht nur meine Kratzer reparieren lassen, sondern auch noch alle selbst verschuldeten Macken.
Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus :)
Danke schonmal!
8 Antworten
Genau deshalb meldet man sowas IMMER der Versicherung und lässt diese das regeln. Du hast dabei übrigens auch IMMER die Möglichkeit, den Schaden selbst zu regulieren, um nicht zurückgestuft zu werden!
Spätestens jetzt solltest du es also der Versicherung melden, denn jetzt könnte die Sache schon etwas komplizierter werden. Da geht's jetzt ja auch darum, inwiefern ihre Ansprüche gerechtfertigt sind oder nicht.
Bin ich dazu verpflichtet das zu bezahlen?
Ich würde ganz einfach sagen: nö.
Für mich wäre die Sache so wie sie ist gegessen. Sie war mündlich zufrieden mit dem was Werkstatt 1 gemacht hat und damit gut.
Ich würde hier auch nicht zahlen und ihr das so klipp und klar sagen. Das klingt mir zu sehr danach das eine Woche später nochmal irgendwas passiert ist....
Das hier ist wieder einmal das beste Beispiel dafür, dass man bei wirklich jedem noch so kleinen Blechschaden immer die Polizei rufen sollte.
Bezahlen musst du jetzt noch nichts, weil die Rechnung auf ihrem Namen ist, somit muss sie das erstmal bezahlen. Sie kann jedoch versuchen, das Geld per Gericht von dir zurückzufordern. Solange der Richter nicht sagt, dass du das zahlen musst, brauchst du noch nicht zahlen. Ich rate dir, zum Anwalt zu gehen.
Weil sonst nur jedes Schlupfloch ausgenutzt wird um dich zu verarschen
Und du glaubst, die Polizei schützt dich vor Versicherungsbetrug ?
Ich glaube mit Polizei war hier übergreifend die Versicherung gemeint
Nee
Das hier ist wieder einmal das beste Beispiel dafür, dass man bei wirklich jedem noch so kleinen Blechschaden immer die Polizei rufen sollte.
Was die Versicherungen untereinander wurschteln und ob der Verursacher oder der Geschädigte hier zwecks Versicherungsbetrug irgendwelche Falschangaben zB zum Fahrzeugzustand macht, interessiert die Polizei nicht die Bohne.
Hast du irgendwas schriftlich? WhatsApp-Verlauf wäre ausreichend. Hast du die Rechnung vom Polieren? Wenn Sie der Rechnungsempfänger ist, dann war sie auch der Auftraggeber. Somit muss sie die Rechnung zahlen und NICHT du.
Zumindest vorerst.
Für solche Fälle gibt's ne Einigungserklärung, die beide Parteien unterschreiben, wenn so ein Schaden ohne Versicherung geregelt wird.
Wenn du belegen kannst, dass sie mündlich mit der Einigung einverstanden war, würde ich die Rechnung nicht bezahlen. Ansonsten solltest du dir rechtlichen Rat einholen.
Aha. Und wozu?