Kostenvoranschlag verlangt, jedoch Rechnung erhalten?

8 Antworten

Genau deshalb meldet man sowas IMMER der Versicherung und lässt diese das regeln. Du hast dabei übrigens auch IMMER die Möglichkeit, den Schaden selbst zu regulieren, um nicht zurückgestuft zu werden!

Spätestens jetzt solltest du es also der Versicherung melden, denn jetzt könnte die Sache schon etwas komplizierter werden. Da geht's jetzt ja auch darum, inwiefern ihre Ansprüche gerechtfertigt sind oder nicht.

Bin ich dazu verpflichtet das zu bezahlen?

Ich würde ganz einfach sagen: nö.

Für mich wäre die Sache so wie sie ist gegessen. Sie war mündlich zufrieden mit dem was Werkstatt 1 gemacht hat und damit gut.

Ich würde hier auch nicht zahlen und ihr das so klipp und klar sagen. Das klingt mir zu sehr danach das eine Woche später nochmal irgendwas passiert ist....

Das hier ist wieder einmal das beste Beispiel dafür, dass man bei wirklich jedem noch so kleinen Blechschaden immer die Polizei rufen sollte.

Bezahlen musst du jetzt noch nichts, weil die Rechnung auf ihrem Namen ist, somit muss sie das erstmal bezahlen. Sie kann jedoch versuchen, das Geld per Gericht von dir zurückzufordern. Solange der Richter nicht sagt, dass du das zahlen musst, brauchst du noch nicht zahlen. Ich rate dir, zum Anwalt zu gehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
verreisterNutzer  31.12.2021, 10:28
dass man bei wirklich jedem noch so kleinen Blechschaden immer die Polizei rufen sollte.

Aha. Und wozu?

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verreisterNutzer  29.01.2022, 08:26
@Dokt0rLuc

Nee

Das hier ist wieder einmal das beste Beispiel dafür, dass man bei wirklich jedem noch so kleinen Blechschaden immer die Polizei rufen sollte.

Was die Versicherungen untereinander wurschteln und ob der Verursacher oder der Geschädigte hier zwecks Versicherungsbetrug irgendwelche Falschangaben zB zum Fahrzeugzustand macht, interessiert die Polizei nicht die Bohne.

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Hast du irgendwas schriftlich? WhatsApp-Verlauf wäre ausreichend. Hast du die Rechnung vom Polieren? Wenn Sie der Rechnungsempfänger ist, dann war sie auch der Auftraggeber. Somit muss sie die Rechnung zahlen und NICHT du.

Zumindest vorerst.

Für solche Fälle gibt's ne Einigungserklärung, die beide Parteien unterschreiben, wenn so ein Schaden ohne Versicherung geregelt wird.

Wenn du belegen kannst, dass sie mündlich mit der Einigung einverstanden war, würde ich die Rechnung nicht bezahlen. Ansonsten solltest du dir rechtlichen Rat einholen.