Muß ich eine Rechnung bezahlen obwohl noch nicht alle Leistungen erbracht wurden?
Hallo. Habe mir von einem Tischler eine neue Tür im Haus einbauen lassen. Es fehlen allerdings noch ein paar Kleinigkeiten. Die Leisten zur Verkleidung fehlen noch und die Tür muß noch justiert werden. Dies sollte in den nächsten Tagen geschehen. Habe anstatt dessen nun aber schon die Rechnung bekommen in der auch die noch fälligen Punkte angeführt sind. Muß ich die Rechnung in vollem Umfang bezahlen oder kann ich bis zur Fertigstellung einen Restbetrag zurückhalten?
7 Antworten
Du musst nur für gebrachte Leistung zahlen, denn bis zu der Rechnung hattet ihr einen sogenannten mündlichen Vertrag, ich gehe mal davon aus das besprochen wurde, dass sobald die Leistung erbracht wurde wird gezahlt und nicht eher, allerdings kannst du nur den Betrag zurückhalten, für die bisher nicht erbrachte Leistung oder du besprichst mit dem Tischler einfach das dieser sich geduldet bis er seine Arbeit vollendet hat.
Bezahle anteilig mit dem Vermerk "Restbetrag bei erfolgreicher Abschluß ausstehender Arbeiten", stelle evtl. eine Liste der noch auszuführenden Arbeiten zusammen und stelle das alles - mit dem Nachweis der Teil-Überweisung dem Tischler zu. Hast du mit ihm aber schon gesprochen? Weil das direkte Gespräch soll bis dato immer angenehmer und erfolgreicher gewesedn sein, als schriftliche Sachen, die aber die Deutschen heiß und innig zu pflegen scheinen. LG, Nx.
Einbehalt vornehmen !
Solange die Tür noch nicht fertig ist, musst Du nicht alles bezahlen. Hast Du einen Arbeitsschein unterschrieben oder die Leistung abgenommen? Ruf dort an und sag, daß Du sofort nach Fertigstellung der Arbeiten bezahlst.
Du kannst einen Restbetrag offen halten - den Löwenanteil musst du aber bezahlen. Ich denke so an 90% zahlen.