Muß ich eine Rechnung bezahlen obwohl noch nicht alle Leistungen erbracht wurden?

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Du musst nur für gebrachte Leistung zahlen, denn bis zu der Rechnung hattet ihr einen sogenannten mündlichen Vertrag, ich gehe mal davon aus das besprochen wurde, dass sobald die Leistung erbracht wurde wird gezahlt und nicht eher, allerdings kannst du nur den Betrag zurückhalten, für die bisher nicht erbrachte Leistung oder du besprichst mit dem Tischler einfach das dieser sich geduldet bis er seine Arbeit vollendet hat.

Bezahle anteilig mit dem Vermerk "Restbetrag bei erfolgreicher Abschluß ausstehender Arbeiten", stelle evtl. eine Liste der noch auszuführenden Arbeiten zusammen und stelle das alles - mit dem Nachweis der Teil-Überweisung dem Tischler zu. Hast du mit ihm aber schon gesprochen? Weil das direkte Gespräch soll bis dato immer angenehmer und erfolgreicher gewesedn sein, als schriftliche Sachen, die aber die Deutschen heiß und innig zu pflegen scheinen. LG, Nx.

Solange die Tür noch nicht fertig ist, musst Du nicht alles bezahlen. Hast Du einen Arbeitsschein unterschrieben oder die Leistung abgenommen? Ruf dort an und sag, daß Du sofort nach Fertigstellung der Arbeiten bezahlst.

Du kannst einen Restbetrag offen halten - den Löwenanteil musst du aber bezahlen. Ich denke so an 90% zahlen.