Kosten für Nachhilfe

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 Nachhilfe wird aus dem "Bildungspaket" gefördert, wenn dadurch z.B. die Versetzung erreicht werden kann,

Es werden bis zu zwei Doppelstunden Nachhilfe wöchentlich (in kleinen Gruppen) finanziert, wenn der Nachhilfebedarf von der Schule / Lehrer bestätigt wurde.

Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen z.B. Schulamt und dem Unterrichtenden...

Rahmen der Grundsicherung nach dem SGB II sind von dem Grudsicherungsträger die Kosten eines Nachhilfeunterrichts nur in Ausnahmefällen zu übernehmen. Das hat zur Folge, dass die Hartz IV–Behörde nicht verpflichtet ist, bei normalen Lernschwierigkeiten die Nachhilfekosten zusätzlich zu tragen.

 

http://www.hartzbote.de/nachhilfe-nur-in-ausnahmefaellen-4729

Nach dem Bundesverfassungsurteil von Feb 2010 sind bei außergewöhnlichen, laufenden Belastungen Zuschüsse oder Kostenübernahme vorgeschrieben. Dazu zählt auch Nachhilfe. Allerdings hier nur in engen Grenzen. In erste Linie müssen die Angebote der Schule wahrgenommen werden bevor es zu Privat-Nachhilfeunterricht kommt.

Daher zuerst mit der Schule reden, dann gibt es für solche Härtefälle Beratungsstelle bei den ARGEn, hat zumindest die Bundesagentur für Arbeit versprochen.

Durch die neuen Regelungen für Nachhilfe ist es schwer zu sagen ob sie es bezahlt. Private Nachhilfe "schwarz" übernimmt nicht. Schwarz meine ich, wenn Studenten sich Geld dazu verdienen. Nur offizielle Einrichtungen wie Schülerhilfe werden bezahlt. Am besten Du erkundigt Dich selbst beim SB der ARGE.

Hi, Das könnte weiter helfen (11.05.2010) Die Kosten für den Nachhilfeunterricht (Schülerhilfe) werden bei Hartz IV nicht übernommen, urteilte das Sozialgericht Bremen in einem Eilverfahren. Lernschwiergkeiten des Kindes würden keine "außergewöhnliche Bedarfslage" dar stellen, heißt es in der Begründung. Im konkreten Fall hatte ein 17jähriger Schüler, der ein Gymnasium besucht, die Kosten für den Nachhilfeunterricht bei der zuständigen Hartz-IV Behörde beantragt. Doch diese lehnte den Antrag ab, der Schüler habe "normale Schulschwierigkeiten" die auch ohne Nachhilfe zu bewältigen sei.

Der Kläger hatte Nachhilfe in den Fächern Mathematik und Deutsch kostenpflichtig erhalten. Die Sozialrichter sahen in dem Nachhilfeunterricht keinen besonderen Härtefall, der festegelegten außergewöhnlichen Belastungen. Schüler könnten diese Hilfe nur in Anspruch nehmen, wenn sie z.B. aufgrund familiärer Probleme Schwierigkeiten in der Schule hätten. Gegen das Urteil des Sozialgerichtes kann Beschwerde eingelegt werden. (SG Bremen, AZ: 23 AS 409/10 ER)    wenn du mehr wissen willst siehe Link   <a href="http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-keine-kosten-uebernahme-nachhilfe-1832.php" target="_blank">http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-keine-kosten-uebernahme-nachhilfe-1832.php</a>
Pifendeckel  14.04.2011, 08:10

Nun zum Bildungspaket ,das wird von den örtlichen Kommunen bezahlt und nicht von der ARGE ,da ist folgendes enthalten.

Zudem können mit dem Bildungspaket Lernmaterialien und Beförderungskosten bei Besuch einer weiterführenden Schule bezuschusst werden. Schließlich wird eine qualifizierte Lernförderung ermöglicht, wenn Kinder und Jugendliche in der Schule nicht mehr mitkommen, die Versetzung gefährdet ist.

wenn du mehr wissen willst siehe Link

http://www.sozialhilfe24.de/news/1347/neue-hartz-iv-regelsaetze-bildungspaket-und-mindestlohn/

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