Kommt die Rückzahlung mit dem Regelsatz?

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Das steht doch in deinem Bescheid. Im Übrigen: die Leistungen für den Monat Mai 2021 werden am 30.04.2021, eventuell schon am 29.04.2021 überwiesen. Auf keinem Fall vor dem 29.04.2021 .

Für den Monat Mai 2021 gibt es 150 € zusätzlich. Als "Corona-Bonus" . Also 446 € Regelsatz plus 150 € Bonus.

"gestern" wäre Sonntag gewesen. Und auch am Samstag kannst du keine Rückzahlung erhalten haben. Meinst wohl Freitag den 23.04.2021 .


isomatte  26.04.2021, 10:07

Laufende Leistungen werden nicht über - sondern angewiesen und das schon um den 20 eines Monats und ob der Bonus mit den Maileistungen gezahlt werden wird sich erst noch zeigen !

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Juristexperte  26.04.2021, 13:19
@isomatte

Laufende Leistungen werden selbstverständlich auch überwiesen. Sonst würden sie die Konten der Leistungsempfänger, bzw. dessen Banken gar nicht erreichen. Eine bloße Anweisung bewirkt keine Gutschrift auf einem Girokonto.

Anweisung bedeutet: das Geld soll überhaupt und am xx überwiesen werden.

Die Alg 2 Zahlungen werden in der Regel um den 20. des Monats an die Kreditinstitute überwiesen, mit der Anweisung die Beträge bis zum 1. des Monats wertzustellen.

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isomatte  27.04.2021, 07:24
@Juristexperte

Aber nicht von den Jobcentern !

Die Überweisungen werden dann von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt, die Jobcenter geben nur die Anweisungen zur Überweisung von laufenden Leistungen.

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Juristexperte  27.04.2021, 11:30
@isomatte

Das wird man sehen, ob es direkt von der Bundesagentur für Arbeit kommt, oder diese die Aufgabe - sinnvoller Weise - auf die einzelnen Jobcenter überträgt. Denn nur wer im Monat Mai 2021 anspruchsberechtigt ist, hat Anspruch auf den Bonus. Daher liegt eine Überweisung durch das Jobcenter nah.

Im Übrigen werden Leistungen weiterhin sowohl an- als auch überwiesen.

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isomatte  27.04.2021, 11:41
@Juristexperte

Da muss man nichts sehen, die Rede war von laufenden Leistungen und nicht vom evtl. Bonus, die laufenden Leistungen werden von der Bundesagentur für Arbeit überwiesen, die die Jobcenter als Anweisung in Auftrag geben.

Beziehe selber Leistungen und sehe es im Verwendungszweck !

Aber nicht von der Bundesagentur für Arbeit, die Überweisen nur !

Oder wohin sollte dann deiner Ansicht nach eine Anweisung von der Bundesagentur für Arbeit gehen ?

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Juristexperte  27.04.2021, 13:51
@isomatte

Doch, muss man.

Ich unterfiel vor kurzem ( angeblich ) einer "Visa Prüfung" durch ein Computersystem meines Jobcenters. Zum ersten Mal geschah das bei meiner Person. Die Zahlung war also bereits angewiesen. Von meinem zuständigen Jobcenter.

Durch die angeblich zufällig ausgewählten Visa-Überprüfungen, musste mein Vorgang von der Teamleiterin erneut geprüft werden. Dadurch verzögerte sich die Überweisung. Die Anweisung zur Überweisung wurde also gestoppt, und die Überweisung zum nächsten Zahltag angewiesen.

Ich forderte vor 4 Wochen einen Nachweis, dass diese Verzögerung durch eine Visa-Überprüfung erfolgte. Bisher keine Nachricht. Denn ich möchte wissen, ob es wirklich durch eine Software ausgelöst wurde, nicht durch Willkür eines Mitarbeiters. Und nicht manuell.

Denn am Tag des Zahlstopps hatte ich einen telefonischen Disput mit einer Mitarbeiterin. Mir kommt das Ganze sehr merkwürdig vor.

Jedenfalls sprach ich mit dem zuständigen Jobcenter. Und mit dem regional zuständigen Landratsamt. Hier mit der Kreiskasse und deren Leiterin.

Die sehr freundliche und kompetente Frau erklärte mir, dass sie immer Datenträger mit Überweisungsdaten erhalten, die sie dann aktivieren. Sie selbst sehen dabei weder irgendwelche Daten, noch dürfen sie die Zahlung beeinflussen. Sie sind aber dafür verantwortlich, dass die Zahlung durchgeführt wird.

Das bedeutet: das örtlich zuständige Jobcenter weist die Zahlungen an. Das regional übergeordnete Landratsamt führt die Überweisungen aus.

Ein Mitarbeiter des Jobcenters schrieb mir, dass die Visa Überprüfungen maschinell erfolgen würden und nicht beeinflussbar wären. Er kann viel schreiben. Allein - es fehlt der Beweis dazu.

Meine Anfrage ist vom 27.03.2021 . Bis jetzt noch keine Reaktion darauf. Und mein Jobcenter ist immer schnell. Das lässt tief blicken. Daher werde ich das in kürze anmahnen.

Mein Änderungsbescheid war vom Mittwoch. In dem Fall wäre die Überweisung am Donnerstag ( Dienstag und Donnerstags sind bei meinem Landratsamt Zahltage ) erfolgt.

Zwischen 10:30 Uhr und 12:30 wäre sie spätestens bei der Hauptkasse, die sie dann durchführt. Das bestätigte mir die Leiterin der Kreiskasse. Damals vor ein paar Wochen und heute noch einmal.

An dem Donnerstag rief ich zwischen 9 Uhr und 10 Uhr an, und hatte beschriebenen Disput mit einer Mitarbeiterin der Telefonhotline des Jobcenters. An diesem Donnerstag erfolgte dann demnach noch binnen ca. 2 Stunden eine Visa-Überprüfung. Was für ein Zufall....

Nach eben erfolgter Rücksprache mit der Leiterin der Kreiskasse des regional zuständigen Landratsamtes, weiß ich ganz sicher:

bei manchen Jobcentren ist es so, dass die Überweisungsdatenträger an die Hauptkasse der Bundesarbeitsagentur gehen, und diese die Alg 2 Leistungen überweist.

Bei anderen Jobcentren ist es so, dass die Überweisungsdatenträger an die Kommunen ( Landratsämter, ähnliches ) gehen, und von dort die Zahlungen ausgeführt werden.

Bei dir überweist die Bundesagentur für Arbeit. Bei mir das kommunal zuständige Landratsamt. Somit auch den 150 € Bonus. Der kommt bei dir von der Bundesagentur, bei mir vom Landratsamt.

Auch das bestätigte mir die Leiterin der Kreiskasse vom Landratsamt so eben telefonisch, auf ausdrückliche Nachfrage.

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Comp4ny  26.04.2021, 10:58
Im Übrigen: die Leistungen für den Monat Mai 2021 werden am 30.04.2021, eventuell schon am 29.04.2021 überwiesen.

Das ist so nicht ganz richtig.
Die Überweisungen gehen im Regelfall um den 20. eines Monats raus, als Terminüberweisung. Manche JC geben aber nicht den letzten Bankarbeitstag an, sondern auch mal früher, weshalb manche ALG II-Bezieher ihr Geld schon früher haben.

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Juristexperte  29.04.2021, 08:59
@Comp4ny

Das das Geld schon eher dem Konto gutgeschrieben wird, kann daran liegen. Es kann aber auch daran liegen, dass der Empfänger beim selben Kreditinstitut ist. Beziehungsweise ist auch beides möglich.

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Rotfuchs716  19.04.2022, 14:52

bei manchen Banken können Gutschriften an Samstagen eingehen.

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Das ALG 2 für Mai kommt regulär zum Ende dieses Monats.

In der Nachzahlung sollte es noch nicht enthalten sein.

Eine Nachzahlung wird separat überwiesen, aber in der Regel nie mit dem Regelsatz selber.

isz da schon das Geld für mai drin ?

Nein, der Regelsatz für 05/2021 wird am 30.04.2021 ausgezahlt.

Das was du jetzt bekommen hast ist die Nachzahlung vom letzten Monat.

Nein ist es nicht !

Die laufenden Leistungen stehen m Regelfall am letzten Bankarbeitstag des Monats auf dem Konto für den Folgemonat zur Verfügung, der ist normalerweise der 30.04.2021.