Kommen Bankschulden von der Reihenfolge vor oder nach den Verbindlichkeiten in der Bilanz?
Da ich es jetzt in Lösungen unterschiedlich gesehen habe, muss ich nochmal nachfragen, ob es eine einheitliche Regelung dafür gibt, ob Verbindlichkeiten von der Reihenfolge her vor oder nach den Bankschulden steht. Ich habe hier nämlich in einem Lösungsbuch stehen, dass Bankschulden nach Verbindlichkeiten kommen, was mich gewundert hat, da ich es auch schon umgekehrt gesehen habe.
3 Antworten
Das musst Du mal genauer beschreiben.
Bankschulden sind auch Verbindlichkeiten!
Wenn Du Verbindlichkeiten sagst, meinst Du vielleicht Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Die passiv-Seite einer Bilanz zeigt die Herkunft von Geldmitteln, und ist normalerweise gegliedert nach der Fristigkeit der Mittel.
Eigenkapital verbleibt normalerweise so lange im Unternehmen so lange es besteht. Eigenkapital ist daher ganz oben ausgewiesen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind nach den Zahlungsbedingungen des zugrundeliegenden Geschäftes zu bezahlen, und meistens eher kurzfrisitger Natur (im wenige Wochen-Bereich).
Ob die Bankschulden jetzt über den Verbindlichikeiten a. LL. stehen oder nicht, würde sich jetzt nach der Fristigkeit richten, also nach der Frage, ob die Bankschulden länger oder kurzfristiger sind, als die Verbindlichkeiten a. LL. .
Ich würde tippen, dass die Verbindlichkeiten a. LL eher im Unteren Bereich der passiv seite stehen.
Ich würde die Entscheidung nicht nach dem Gefühl treffen.
Ich würde in § 266 HGB nachlesen.
Schau nicht in einem Lösungsbuch nach.
Schau im Handelsgesetzbuch nach.
Dort ist in § 266 die Gliederung der Bilanz verbindlich vorgeschrieben.
Was für eine "Geschwafel der Juristen"?
In § 266 HGB findest Du kein Geschwafel.
Dort findest Du ohne viel Worte eine Gliederung der Bilanz.
Und weil diese Gliederung gesetzlich vorgeschrieben ist, ist ein Hinweis auf irgendwelche Websites gar nicht erforderlich.
In der Bilanz stehen auf der Passiva das gesamte Kapital und das wird nach Fälligkeit der Rückzahlung geordnet. Dinge die spät oder garnicht zurück gezahlt werden müssen (wie das Eigenkapital) stehen oben. Dinge die bald fällig sind, stehen unten.
Es kommt also darauf an, wann die Schuld fällig ist.
Auf der Seite findest du unten eine ganz gute Aufstellung:
Ich glaube nicht, dass man hier solch eine Frage stellt, wenn man das Geschwafel der Juristen verstehen kann :)