Buchung von Handelswaren (Berufsschulrechungswesen)?
Hallo Community,
wieso werden (eingelagerte) Handelswaren über das Aufwandskonto "Aufwendungen f. HW" gebucht und nicht über das Erfolgskonto "Umsatzerlöse f. HW"? Die Frage ergibt sich mir, weil die Buchung über das Aufwandskonto dazu führt, dass man auf einem Aufwandskonto im Haben buchen muss. Das ist ja eigentlich nicht vorgesehen. Würde ich die gesamte Buchung über das Erfolgskonto vornehmen müsste ich diesen "Stilbruch" nicht vornehmen. Am Buchungssatz würde sich auch nichts dramatisches verändern und an der "Werteverschiebung" in der Bilanz auch nicht. Daher muss es ja einen besonderen Grund geben, dass dieser "Stilbruch" in Kauf genommen wird, sonst finde ich es einfach nur unlogisch.
2 Antworten
Deine Überlegungen in Ehren, aber du würdest in diesem Falle gegen die Grundsätze der ordungsmäßiger Buchführung verstossen, denn gem. § 246 HGB Abs. 2 ist festgelegt:
"Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,.... saldiert werden."
Ob du das unlogisch oder als Stilbruch einstufst ist deine persönliche Ansicht.
Das HW-Aufwandskonto rechnet ja mit den Einstandspreisen und das HW-Erlöskonto mit den Verkaufspreisen. Verstehe ich es richtig, dass eine Buchung der eingelagerten HW im HW-Erlöskonto zu Unklarheit führen würde, da ich als Unternehmen ja noch nicht sicher sein kann zu welchen Preisen ich die HW wieder verkaufe, ich aber definitiv weiß wie viel ich für die HW bezahlt habe? Das würde auch erklären warum der Paragraf greifen muss, um diese Unklarheit zu verhindern.