Buchung von Handelswaren (Berufsschulrechungswesen)?

2 Antworten

Deine Überlegungen in Ehren, aber du würdest in diesem Falle gegen die Grundsätze der ordungsmäßiger Buchführung verstossen, denn gem. § 246 HGB Abs. 2 ist festgelegt:

"Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,.... saldiert werden."

Ob du das unlogisch oder als Stilbruch einstufst ist deine persönliche Ansicht.

Vyrox 
Fragesteller
 06.04.2018, 11:36

Das HW-Aufwandskonto rechnet ja mit den Einstandspreisen und das HW-Erlöskonto mit den Verkaufspreisen. Verstehe ich es richtig, dass eine Buchung der eingelagerten HW im HW-Erlöskonto zu Unklarheit führen würde, da ich als Unternehmen ja noch nicht sicher sein kann zu welchen Preisen ich die HW wieder verkaufe, ich aber definitiv weiß wie viel ich für die HW bezahlt habe? Das würde auch erklären warum der Paragraf greifen muss, um diese Unklarheit zu verhindern.

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Vyrox 
Fragesteller
 06.04.2018, 11:41
@Vyrox

bzw. anders gefragt; Welche Unklarheit würde sich denn ergeben (die durch den Paragraf verhindert wird), wenn man die Einlagerung (und später Auslagerung) über das Erlöskonto buchen würde?

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