Kommasetzung in folgendem Satz richtig?

4 Antworten

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Die richtige Kommasetzung ist diese:

Sollten Sie sich, zu meinem Bedauern, für einen anderen Bewerber entscheiden, bitte ich Sie, nach kurzer Rückmeldung meine Unterlagen und persönlichen Daten bei Ihnen zu löschen.

Du kannst "zu meinem Bedauern" in Kommas einschließen (dann aber eins davor und eins dahiner, sogenannte paarige Kommas); damit kennzeichnest du es als Zusatz oder Nachtrag im Sinne von "Sollten Sie sich, was ich bedauern würde, für einen anderen Bewerber entscheiden ...". Wenn du die Kommas weglässt, bekommt der Satz eine andere, von dir nicht gemeinte Bedeutung: "Sollten Sie sich für einen anderen Bewerber entscheiden und sollte ich dies bedauern, ...." Nur ein Komma zu setzen, ist hier in jedem Fall falsch.

Auch "nach kurzer Rückmeldung" könntest du in paarige Kommas einschließen und es damit als Zusatz oder Nachtrag kennzeichnen, und zwar als Zusatz oder Nachtrag zu "bitte ich Sie". Der Satz erhielte damit aber die von dir nicht gemeinte Bedeutung: "Nach kurzer Rückmeldung bitte ich Sie, ..." Also schon einmal keine paarigen Kommas.

Vor "nach kurzer Rückmeldung", das ja die Infinitivgruppe einleitet, solltest du allerdings ein Komma setzen. Laut Duden muss kein Komma stehen (R 117), es kann aber eins gesetzt werden, um die Gliederung des Satzes deutlich zu machen (R 116). Weil die Infinitivgruppe so lang ist, würde ich hier deshalb ein Komma setzen.

http://www.duden.de/rechtschreibregeln/komma#K116

Jo4711 
Fragesteller
 22.05.2011, 14:03

Danke !

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...würde (von der Zeichensetzung abgesehen) auch inhaltlich noch bisschen was ändern. (Unterlagen werden nicht "gelöscht", sondern ja zurückgesandt; und eine "Rückmeldung" -positiv oder negativ- folgt ohnehin, so oder anders...) Und: "zu meinem Bedauern" würd´ich vom Rest bisschen absetzen; liest sich dann angenehmer.

Demnach:

---> Sollten Sie sich -zu meinem Bedauern- für einen anderen Bewerber entscheiden, wäre ich Ihnen dankbar für die Rücksendung meiner Unterlagen (auch etwaige persönliche Daten bitte ich im Zuge dessen zu löschen).

mia68  20.05.2011, 18:34

...und das mit den "persönlichen Daten" wiederum würd´ich in Klammern setzen; ist ja gar nicht bekannt, ob / was da überhaupt vorliegen könnte. Entsprechend gering fällt das als Aussage auch ins Gewicht.

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Jo4711 
Fragesteller
 20.05.2011, 19:14
@mia68

Da es sich um eine Bewerbung via eMail mit Bewerbungunterlagen als Anlage handelt sind Daten mit Empfang dieser eMail vorhanden. Deshalb möchte ich dass diese gelöscht werden, sobald die Entscheidung getroffen wurde. Ein Zurücksenden einer Mail macht hier keinen grösseren Sinn.

Danke Euch allen für Eure Hilfe.

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kiss4roses  20.05.2011, 19:26
@Jo4711

Gerne...! - Wenn Du die Bewerbung aber via E-Mail sendest, müßte Dir ja selber auffallen, dass der o.g. Satz verkehrt formuliert ist. Warum bittest Du um die Rücksendung Deiner Unterlagen ?? Der Teil des Satzes hat sich ja dann eh' als 'falsch' erklärt ! Oder siehst Du das anders ? ;-)

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Jo4711 
Fragesteller
 21.05.2011, 01:18
@kiss4roses

Ich habe nirgens geschrieben, dass ich um Rücksendung der Unterlagen bitte, sondern um Löschung gebeten und erklärt weshalb Rücksendung hier keinen Sinn machen würde. ;o)

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Ich glaube das erste Komma muss weg und sonst ist alles richrig :) Ich glaube :)

da sind Kommas zuviel drin:

Sollten Sie sich zu meinem Bedauern für einen anderen Bewerber entscheiden, bitte ich Sie nach kurzer Rückmeldung, meine Unterlagen und persönlichen Daten bei Ihnen zu löschen