Körperverletzung strafe?

1 Antwort

§ 223 Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Bei Ersttätern und je nach Alter kann sowas aber auch mit Sozialstunden, Bewährung, bestraft werden.

Das setzt am Ende der Richter fest.

Wenn der Kontrolleur natürlich noch Schadensersatz/Schmerzensgeld einfordert, kann es sehr teuer für dich werden.


045966 
Fragesteller
 11.01.2022, 23:19

Na toll. Bin mal gespannt.

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ObscuraNebula  11.01.2022, 23:20
@045966

Ja so wies in den Wald reinschallt, so schallt es auch wieder heraus.

Du hast Mist gebaut, das siehst du hoffentlich ein, jetzt musst du auch die Konsequenzen für dein Handeln tragen.

Vielleicht lernst du ja daraus.

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