kann ich sie anzeigen?


01.08.2021, 10:19

es sind manchmal auch videos wie die sich einen runterholen und sie und ich sind beide 15 falls das was ändert

8 Antworten

Für eine Strafanzeige muss zunächst eine Straftat vorliegen. Schauen wir mal ins Strafgesetzbuch:

StGB § 184i Sexuelle Belästigung fällt schon mal flach mangels Berührung:

(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.

StGB § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses fällt auch flach mangels Sex in der Öffentlichkeit:

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

StGB § 184 Verbreitung pornographischer Inhalte ist bei "normalen" Inhalten (ohne Abbildungen von Minderjährigen) höchstens interessant, wenn der Adressat unter 18 ist:

"(1) Wer einen pornographischen Inhalt (§ 11 Absatz 3)

1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht [...]

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Aber ist das Abbild eines Penis schon Pornographie? Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht das nicht so:

„Als pornografisch ist eine Darstellung anzusehen, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachtes an sexuellen Dingen abzielt“.

Das Zeigen eines Penis kann zwar ein "sexueller Vorgang" sein - und ist es in der Regel auch, wenn es etwa im Bett geschieht oder in einem Park unter einem Trenchcoat.

Das Bild eines Penis wird aber von Gerichten nicht als Pornographie bewertet!

Was hier noch in Frage käme, wäre Stalking, auf Deutsch StGB § 238 Nachstellung.

Zur dort genannten "Verwendung von Telekommunikationsmitteln" gehört auch die Verwendung von Software wie WhatsApp.

Aber dabei kommt es darauf an, dass "wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er beharrlich" WhatsApp benutzt.

"unbefugt" ist es aber erst, wenn man gesagt hat: "Tu das nicht!"

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter
verreisterNutzer  01.08.2021, 02:46

Als kleine Ergänzung: Also Stalking, oder Erregung öffentlichen Ärgernisses kommen ja, allerdings richtig von dir bewertet, überhaupt garnicht in Betracht. Aber sie wären mMn überhaupt keiner Erwähnung wert.

Beziehst du dich bei dem BGH Urteil auf den Kalender mit den nackten Männern und die Abbildung erigierter Penisse? Wenn das der Kalender ist, würde ich fast sagen, dass ein Unterschied ist, ob der erigierte Penis im Rahmen eines Kalenders, also industriell gefertigt und für die Öffentlichkeit bestimmt, oder im Rahmen eines "dick-pics" einer Privatperson dargestellt wird.

Bei Ihrem Gutachten übersehen sie auch den § 184 I Nr. 6 StGB der ganz klar keine Grenze zu U18 Jährigen zieht.

Anzeigen kannst du sie daher auf jeden Fall. Die Frage ist nur, wieso du sie nicht, wenn es dich so stört, blockierst?

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GerdausBerlin  01.08.2021, 12:16
@verreisterNutzer

Danke für den Hinweis auf Absatz 1 Nr. 6 § 184 Verbreitung pornographischer Inhalte: "(1) Wer einen pornographischen Inhalt [...] 6. an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Nr. 6 greift ja auch bei Adressaten, die schon 18 sind. Aber das Abbild eines Penis ist immer noch kein "pornographischer Inhalt". Selbst wenn er erregiert ist, masturbiert wird oder ejakuliert, entspricht ein Abbild davon immer noch nicht so recht den Porno-Kriterien des BGH -

außer wenn die Abbildung "unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachtes an sexuellen Dingen abzielt“.

Der BGH wollte hier mutmaßlich eher die Grenze zwischen - der oft als Argument vorgebrachten - Kunst(-Freiheit) und "reiner", eher ("kunst"-)gewerblicher pornographischer Literatur abstecken,

aber wir können im vorliegenden Fall ja für jedes Bild analog fragen:

  1. Rückt die Darstellung des Penis oder der Handlugen daran "sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund"?
  2. Werden dabei alle sonstigen menschlichen Bezüge aufgeklammert?
  3. Zielt die Darstellung des Penis oder der Handlugen daran "ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachtes an sexuellen Dingen" ab?

Zu Frage 1 würde ich sagen: Ja, soweit masturbiert oder ejakuliert wird. Denn es steht ja keine nüchterne sexuelle Aufklärungs und Vordergrund der Darstellung und auch keine poetische Verklärung der Virilität eines Mannes, sie ist doch eher aufdringlich und sexuell anreißerisch.

Zu Frage 2 würde ich sagen: Ja, wenn sonst kein Zusammenhang erkennbar ist.

Zu Frage 3: Hier hebt der BGH darauf ab, dass Leute Pornographie kaufen, um sich "ausschließlich oder überwiegend" aufzugeilen - weniger, um sich zu informieren oder um Poesie zu genießen.

Da es dem BGH aber kaum um die tatsächliche Wirkung auf den Rezipienten ging, sondern um die vom Vertreiber intendierte Wirkung, käme es hier sicher auch auf die Intentionen des Absenders an.

Meines Erachtens schickt aber kaum ein Teenager einem anderen das Bild eines (passiven oder auch aktiven) Penis, damit dieser davon erregt wird - gibt es davon nicht genug im Internet?

Die Intention, die Absicht eines 15jährigen Senders erscheint mir eher so auszusehen:

  • "Kuck mal, ist das nicht lustig?" Etwa im Sinne von Nelson von den Simpsons mit seinem alles verspottenden "Ha, ha!"
  • Oder "Kuck mal, wie freizügig ich bin!" Im Sinne von "Mit mir kann man über alles reden, auch über Sex."
  • Oder bei Bildern vom eigenen Glied: "Gefällt er dir? Gefall ich dir?" oder "Ich bin schon ein Mann / Ich krieg schon einen hoch / Ich machs mir schon selbst / Ich kann schon kommen!"

All dies wäre kaum als Pornographie einzuordnen. Aber das Zuschicken könnte eben zuerst Spamming sein, also unaufgefordertes Zumüllen des Eingangskontos, und nach einer Aufforderung, dies sein zu lassen, eben Stalking.

Gruß aus Berlin, Gerd

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Klar kannst du sie anzeigen. Du kannst IMMER wegen jeglichem eine Anzeige machen. Die Polizei geht allerdings keinen Querulantenanzeigen nach.

In diesem Fall wird die Polizei dem sogar nachgehen, denn es ist eine Straftat.

Naruto294  12.01.2022, 21:10

Und welche Straftat soll das sein.

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Wenn die "Schwanzbilder" von Minderjährigen Jungen sind auf jeden Fall. Denn dann wäre es die Verbreitung von Kinderpornografie!

Wenn nicht, dann blockier sie doch einfach.

Strandmupfel93  01.08.2021, 00:16

Egal wie alt diese Männer : Jungs sind.. die Anzeige geht immer

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peace87  01.08.2021, 00:17
@Strandmupfel93

Naja aber ob es dann was bringt... Da wäre blockieren einfacher und mit weniger Aufwand verbunden.

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Strandmupfel93  01.08.2021, 00:19
@peace87

Ich hab auch schon einen 30 jähriges deswegen angezeigt :)

wurde sogar verurteilt

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Strandmupfel93  01.08.2021, 00:23
@peace87

Na weil er mir ständig Fotos von seinem Penis geschickt hat. Über Instagram

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Strandmupfel93  01.08.2021, 00:24
@peace87

Paragraph 184, Strafgesetzbuch - Verbreitung pornografischer Schriften.

und sexuelle Belästigung

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peace87  01.08.2021, 00:25
@Strandmupfel93

Leuchtet mir nicht ein. Das ganze Netz ist voller Pornos. Da kommt man schnell auch versehentlich drauf wenn man es gar nicht möchte. Das wäre dann ja auch... Aber ok...

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Strandmupfel93  01.08.2021, 00:27
@peace87

Und ? Das kann ich dann gern freiwillig machen.. aber sexuelle Belästigung suche ich mir doch nicht aus ?

Nur weil man im Internet unterwegs ist muss ich nicht ungefragt jemand meinen Schwanz zeigen.

Auf der Straße zählt das genau so als sexuelle Belästigung wie im Internet.

Versteh solche dummen Männern eh nicht. Ja hallo hier ist mein Penis. Jede Frau so : klar spring ich drauf

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peace87  01.08.2021, 00:33
@Strandmupfel93

Klar ist das komisch. Aber gleich Abzeugenist auch übertrieben. Ist ja nur online. Man kann die Leute einfach blockieren und fertig. Anzeige und Verurteilung hat für den Kerl erhebliche Nachteile. Du kannst wie gesagt ein Löschen und blockieren. Ein Trauma wirst davon schon nicht bekommen weil du nen Schwanz auf einem Foto siehst...

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Strandmupfel93  01.08.2021, 00:35
@peace87

Ohhhh für ihn hat das Nachteile ? Omg.. sowas gestörtes kann nur von einem Mann kommen. Ich belästige eine Frau und dann mimimimi!

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peace87  01.08.2021, 00:40
@Strandmupfel93

Du musst nicht patzig werden! Für ihn hat das unter Umständen Nachteile die sein Leben beeinflussen. Er kann zb. seinen Job verlieren usw. Du hast einfach nur einen Schwanz auf einem Foto gesehen. Das ist als jemand dich schubsen würde und du bringst ihn deswegen um. (Aus ethnischer Sicht gesehen.)

Klar ist es auch nicht ok einfach einer Fremden ein Bild seines Schwanzes zu schicken. Aber überreagieren muss man dann auch nicht. Man muss nicht päpstlicher als der Papst sein.

Aber ok...

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Strandmupfel93  01.08.2021, 05:13
@peace87

Wenn ich eine Straftat begehe dann muss ich damit rechnen Konsequenz zu bekommen. Ende !

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peace87  01.08.2021, 09:59
@Strandmupfel93

Naja es gibt Strafttaten und es gibt Straftaten... In Deutschland ist eben alles penibel geregelt. Das versenden eines Schwanzbildes an jemanden der es nicht möchte ist vielleicht nicht nicht die feine Art.

Aber die bestehenden Gesetze derart auszunutzen um jemanden wirklichen Schaden damit zuzufügen, ist für mich aus ethnischen Gründen einfach nur boshaft!! Für dich entstand hier keinerlei Schaden oder Nachteil!

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Ich würde mich nicht sinnlos aufregen oder mir die Mühe machen, eine Anzeige zu erstatten mein Tipp:

Blockieren, Kontakt löschen und gelöst

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wie wäre es denn, statt einer Anzeige, einfach mal mit dieser Person zu sprechen und das Problem aus der Welt zu schaffen?