Könnte jeder Deutsche jetzt Bürgergeld bekommen?

Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen

Nein 63%
Ja 38%

7 Antworten

Ja

Grundsätzlich ist das möglich. Regelmäßig kommt es nur zu einer Leistungminderung von 10% des Regelbedarfs für einen (1) Monat. Jedoch muss mit einem vollen Erstattungsanspruch aufgrund sozialwidrigem Verhaltens gerechnet werden.

Da der Bezug von Bürgergeld an Anspruchsvoraussetzungen geknüpft ist, lautet die Antwort Nein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.
Nein

Das Grundprinzip an der Sache zu ALG I ( Versicherungsleistung) , AlHi ( damals ) moderner ALG II und heute Raider statt Twix, aber dank der SPD endlich etwas entschärft unter dem neuen Namen "Bürgergeld" erlaubt nach wie vor keine selbs hervorgerufene Arbeitsaufgabe selbst innerhalb einer Probezeit, wenn dazu dann nicht absolut unantastbare Gründe genannt wurden.

DAS müsste die Ampel noch ändern für echten neuen Mut zu "Try&Error" auch für nur noch schwer vermittelbare Menschen. Ich kann mir gut vorstellen, dass so ein Zusatzprinzip auch vielen Arbeitgebern gefallen, und zu gute kommen könnte.

Dank der SPD und B90 wurde dieses elende "Verschuldensprinzip" damit zumindest dahingehend ein wenig weiter entschärft gegenüber einer Leistungs-Erstbewilligung in erfolgender Erstanhörung in Beweislast zum Antragsteller, auch mal echt miese und unpassende Jobs auch mal leichter begründbar ausschlagen zu dürfen.

Ansonsten zu Deiner Quest "Ja" wenn das familiäre Gesamteinkommen in der derzeitigen Situation trotz Kindergeld mal nicht zur Sicherstellung des absoluten Existenzminimums bei angemessenem Wohnraum reichen sollte samt Miete.

VOR die Bewilligung einer existenzsichernden Grundsicherung auch nur ergänzend können die Leistungsträger für GruSi dann aber immer noch Anfragen bei Rententrägern, Unterhaktsvorschusskassen und Kindergeldstellen bei Families mit Kids stellen zur endgültigen Leistungsfestsetzung.

Das ganze funktioniert aber seit je her auch nur bis hin nachweislicher Grenzen soweit, als dass nachweislich in bescheidener Lebensführung momentan tatsächlich nicht das gesamte Existenzminimum der bescheidenen Lebenshaltung durch Einkünfte und etwaige andere Förderquellen abgedeckt werden könnte.

"Grundsicherung" ist damit gegenüber vielfach von Hatern fehlinterpretiert tatsächlich für alle Bürgerinnen und Bürger auch ein Netzwerk, wenn ihr Gesamteinkommen warum auch immer mal unerwartet zusammen bricht, obgleich (leider) da teils viel erst mal auch auf teuren Autos und Immobilie an Wert liegen könnte.

GruSi erwartet dann aber auch überbrückend, diese Werte veräußernd dann rückwirkend ausgleichend in verfügbare Zahlungswerte zeitnah auszugleichen und damit entsprechend auch unzuziehen.

Von daher kann GruSi durchaus kurz überbrückend sogar mal einer Millionärsfamilie unter gewissen Umständen zustehen.

"Nein" habe ich nur gewählt, weil Arbeitnehmern dabei selbst im "Probezeitrahmen" nach wie vor immer noch die Beweislast auferlegt wird in den ganzen Sanktionsanhörungen.


GutenTag2003  11.05.2024, 10:48
Das Grundprinzip an der Sache zu ALG I ( Versicherungsleistung) 
  • Bürgergeld = ALG II
  • ALG II = keine Versicherungsleistung.
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GutenTag2003  11.05.2024, 10:53
dem neuen Namen "Bürgergeld" erlaubt nach wie vor keine selbs hervorgerufene Arbeitsaufgabe ...

Richtiger

... dem neuen Namen "Bürgergeld" v e r h i n d e r t nach wie vor keine selbst hervorgerufene Arbeitsaufgabe selbst innerhalb einer Probezeit, 

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Nein

Erstmal muss dein Arbeitgeber dich kündigen um Bürgergeld zu bekommen, wenn du kündigen bekommst du 3 Monate kein Geld. Es muss auch Leute geben die das Geld erwirtschaften das Leute wie ich zuhause bleiben können, also nein das funktioniert nicht 😁


GutenTag2003  11.05.2024, 10:49
um Bürgergeld zu bekommen, wenn du kündigen bekommst du 3 Monate kein Geld. 

Das ist falsch

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Ja

Vielleicht einen monat lang,dann wäre das Geld alle.