Kann man nach dem Studium Bürgergeld beantragen?
5 Antworten
Wenn Du die Voraussetzungen erfüllst, die sich auch nach der Umbenennung in Bürgergeld nicht ändern, dann besteht auch Anspruch darauf, muss nur entsprechend beantragt werden.
Auf jeden Fall muss erst einmal Bedürftigkeit und Arbeitsfähigkeit vorliegen, man muss also min. 3 Stunden am Tag arbeiten können.
Man sollte auch min. 25 sein, sollte man noch bei seinen Eltern leben, denn darunter bildet man mit den Eltern eine BG - Bedarfsgemeinschaft, wenn man seinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann.
Alleine hätte man dann keinen Anspruch auf Leistungen, die könnte man dann nur gemeinsam mit den Eltern haben, wenn sie den Gesamtbedarf der Familie nicht mit ihrem anrechenbarem Einkommen decken könnten.
Entweder ALG 2 oder Bürgergeld.
Wenn Anspruch darauf besteht, dann sicherlich.
Weshalb fragt man?
Erstmal abwarten mit dem Bürgergeld. Bundesrechnungshof rügt geplantes Bürgergeld.
https://www.hartziv.org/news/20221015-bundesrechnungshof-ruegt-geplantes-buergergeld/
Natürlich wenn du bedürftig bist und keine Arbeit findest aber du wärst schön Doof erst Studieren und dann qm unteren Ende der Gesellschaft herumhängen
Hallo, nach dem Studium hast du in der Regel keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld
LG.
Richtig, denn Arbeitslosengeld 1 ist eine Leistung nach dem SGB III.
Aber Bürgergeld bzw. Arbeitslosengeld 2 , oft Hartz 4 genannt, sind Leistungen nach dem SGB II, auch Sozialhilfe genannt.
Bei Bedürftigkeit besteht selbstverständlich nach dem Studium ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.
Will nur wissen , ob das in der Theorie möglich ist .