Könnt ihr es nachvollziehen dass meine Schwester den Lebenspartner unserer Mutter schwer verletzt hat?
Ich bin zuhause von meinen eltern vor 3 Jahren ausgezogen. Unsere Eltern hatten schon damals sehr viel streit. Sie trennten sich kurz nach meinem Auszug. Als dann meine mutter mit ihrem Freund vor 1 Jahr zusammengezogen ist, ist meine Schwester zu mir gezogen. Meine Schwester ist selber psychisch krank!
Unsere Mutter ist alkoholkrank und hat ständig Streit mit ihrem Freund. Ihr Freund hat sie sogar mal geschlagen.
Als ich und meine Schwester dann mal letzten Monat zu besuch bei unserer Mutter waren, kam es zu heftigem Streit. Der Freund unserer Mutter hatte einen Vollrausch (ist alkoholkrank). Der hat dann unserer Mutter eine leere Bierflasche drübergezogen.
Daraufhin ist meine Schwester ausgerastet! Sie hat den Freund unserer Mutter vor die Tür ins Treppenhaus gezogen. Der ist dann aufgestanden uns meine Schwester hat ihn die Treppen heruntergeschuppst. Er war dann ohnmächtig, hat mehrere Rippen und einen Arm gebrochn und eine Gehinerschütterung. Nachbarn haben dann den Notarzt gerufen. Der Freund unserer Mutter musste für 4 Wochen im Krankenhaus.
Meine Schwester ist selber psychisch krank und war zu dem Zeitpunkt betrunken. Es gibt nun eine Gerichtsverhandlung. Was meint ihr welche Strafe meine Schwester erwarten könnte oder ob sie freigesprochen wird weil sie unzurechnungsfähig ist?
7 Antworten
Na ich hoffe mal nicht, dass sie unzurechnungsfähig ist, das wäre nämlich ein Dauerzustand. Höchstens eingeschränkt schuldfähig.
So wie du es beschreibst, könnte es Notwehr sein. Sie sollte auf jeden Fall einem Anwalt alles genau erläutern, notfalls schriftlich.
Da kann alles mögliche bei rauskommen.
Habs ihr Gegen anzeige gestellt?
Nicht unbedingt, da er aufgestanden ist und damit die Schwester von einer Gefahr für sich ausgehen durfte. Ich sag ja, lässt sich so und so sehen.
von was sie "ausgehen durfte" wird das zuständige Gericht befinden ... außerdem wird das Gericht die Schuldfähigkeit (per Gutachten) prüfen
Wenn sie wegen unzurechnungsfähig frei gesprochen werden sollte wird das sehr sicher weitere Folgen für sie haben die nicht angenehmer sein werden als die Strafe dafür. Das würde zahlreiche Psychologische Gutachten und Bewertungen bedeuten. Und auch eine entsprechende Therapie wäre möglich.
Aus der Perspektive liest sich das eher wie Nothilfe bzw. Notwehr.
nicht das Treppe hinunterstoßen
der gegenwärtige, rechtswidrige Angriff auf die Mutter war da schon vorbei
Hätte ich genauso gemacht, auch nüchtern. Wer gegen meine Mutter oder meine Frau geht bzw. sie verletzt, der kann froh sein, wenn er das was ich mit ihm mache, überlebt.
das wird das Gericht nach einem entsprechenden Gutachten entscheiden
Die Notwehrsituation war mit dem "vor die Tür setzen" beendet
der Rest ist eine ganz normale Straftat - gefährliche Körperverletzung