Können mich meine eltern zu etwas zwingen?
....meine mutter hat mich einfach so an einem rebeltanz-kurs angemeldet obwohl ich gesagt habe, dass ich da nicht hin möchte ...und dass ich das auf keinen fall will
....nun muss ich dort heute hin, und ich will nicht
auch deshalb nicht, weil ich heute auf die geburtstagsfeier meiner besten freundin will...
nur muss ich jeztz dahin, meine mutter hat gesagt , dass ich das muss und das ich jez pech gehabt hab, und wenn ich da nicht hingehe oder nicht mitmache sagt sie das meinem vater und von dem krieg ich dann richtig ärger...:(
können, mich meine eltern mit : DU GEHHST DAHIN VERDDAMMT NOCH MAL !! zwingen ?
was kann ich machen, um da nicht hin zu gehen ?
13 Antworten
Eindeutig haben Eltern kein Recht Kinder zu schlagen, oder ihnen GENERELL etwas zu verbieten, oder weg zu nehmen, oder das Kind zu etwas zu zwingen.
Auch die Differenzierung ein Klaps auf den PO, oder eine Ohrfeige sind kein Schlagen trifft nicht zu! Es ist gesetzlich festgelegt das jegliche Maßnahmen dieser Art den Eltern verboten sind.
Gesetzliche Regelung
Am 2.11.2000 wurde das »Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts« (BGBl. I, S. 1479) verabschiedet. Sein die Ächtung der Gewalt in der Erziehung betreffender Teil trat am 8. November 2000 in Kraft und hat § 1631 Abs. 2 BGB wie folgt gefasst:
»Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.« In § 16 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII wurden die Angebote der Jugendhilfe zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie um folgende Aufgabe erweitert:»Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.«
Zielsetzung der gesetzlichen Neuregelung ist es, nicht nur die Gewalt in der Erziehung zu ächten, sondern zugleich Eltern (und anderen Personensorge-Inhabern) Wege zur gewaltfreien Erziehung aufzuzeigen und sie dabei zu begleiten.
Bei wiederholtem Auftreten derartigen elterlichen Fehlverhaltens kommen Eingriffe des Familiengerichts in das Elternrecht gemäß §§ 1666, 1666a BGB bis hin zu Beschränkungen oder Entzug des Sorgerechts in Betracht und strafrechtlich stellen solche Verfehlungen – spätestens jetzt – stets Körperverletzungen bzw. Nötigungen dar.
Antworten wie "Ab 18 Jahren darfst du entscheiden", oder "Eltern haben das Erziehungs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht" entbehren jeder Grundlage.
Lass dir also bitte keine pauschalen Antworten geben, sonder lass dir die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sagen. Aber nicht pauschal, sondern mit Angabe der §§.
Ich habe bereits oft Kinder, Jugendliche und junge Menschen beraten, denen so ein Blödsinn erzählt wurde. Allein im letzten Quartal habe ich in 8 Fällen vergeblich versucht das Eltern im persönlichen Gespräch zu verdeutlichen.
Man hat mich beschimpft und mir erklärt das man sich auskennt mit dem Recht. Und dann, dem Haus-Recht entsprechend, aus der Wohnung gewiesen.
Was mich aber nicht gehindert hat den die betreffenden Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen weiter zu beraten und zu betreuen.
Die Eltern verbal zu überzeugen war nicht möglich. Also habe ich sie praktisch überzeugt.
Das heist ich habe in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen (Jugendamt und anderen Behörden, wie u.a. Gerichte), und den jungen Menschen, den Eltern gezeigt das die Rechtslage anders ist und die betreffenden Ratsuchenden konnten das Elternhaus gegen den Willen der Eltern verlassen.
Das Kindergeld wurde nicht mehr den Eltern, sondern den Ratsuchenden auf ihr Konto überwiesen. Und soweit die Eltern Leistungsfähig waren mußten sie sogar ergänzend Unterhalt an ihr Kind zahlen.
Zu beachten ist dabei noch das viele Eltern der Meinung sind, nach Abzug ihrer erforderlichen Ausgaben und Aufwendungen sind sie nicht mehr Leistungsfähig zum Unterhalt.
Aber auch das ist falsch. Erforderlicher Unterhalt geht vor Begleichung von Schulden und sonstigen Dingen wie Pfändungen vor.
Meine Antwort ist etwas im "Rechtsdeutsch" gefasst. Das soll dir nur zeigen Das viele Eltern nicht die richtigen Informationen zu „ihren“ Rechten haben und ergänzend ihre Pflichten nicht kennen.
Wenn du noch weitere Fragen hast kannst du dich gern an mich wenden.
Gruß Michael
Deine Eltern schein sehr autoritätshörig zu sein. Da gibt es im Moment nur die beiden Möglichkeiten für dich: 1. Du bist SEHR stark und widersetzt dich. 2. Du redest mit einer Person, die deine Eltern als Autorität anerkennen würden. Diese Person muss dir helfen, dass sich grundlegend in eurer Familie etwas ändert. Vielleicht ein Lehrer von dir oder ein Seelsorger.
Nein deine Eltern können dich nicht zwingen, und auch nicht erpressen alá "wenn das Papa erfährt dann....", sei standhaft, geh nicht hin ,wenn du nicht willst, auch wenn sie dich weiterhin unter Druck setzen. Auch wenn du heute nicht zu der Geburtstagsfeier gehen dürfen wirst..
,,,...ich MUSS aber dahin ..ich MUSS ...wenn ich sagen würde : NEIN ICH GEH DA NICHT HIN BASTA ! dann kommt erstma mein vater... (das will ich schon mal nicht ..mir ist mein gesicht nämlich sehr wichtig)
und dann schleppen die mich ins auto und ich muss dahin...
nein zwingen können sie dich nicht - aber als kleiner tip um ärger zu vermeiden - da gehst du heute dort hin - bittest deine mutter beim training zuzuschauen und dann stellst du dich total dämlich dort an - fragst ständig blöd nach -weil du das gezeigte nicht verstanden hast - usw. hinterher erklärt der trainer deiner mutter bestimmt. dass das nix für dich ist und schon bist du das problem los - musst nur clever genug sein um dich dort richtig zum löffel zu machen - aber auf die raffinierte, also tust so als wenn du wirklich willst - aber eben einfach nicht kannst :)
Auf Essen, Dach überm Kopf und Taschengeld verzichten, ...
Geh doch da hin, Rebeltanz klingt schon richtig unanständig, - wenn ich nur wüsst, was das ist -. Schau es Dir an, sag Deiner Freundin, dass Du später kommst, vielleicht begleitet sie Dich zur nächsten Rebeltanzstunde.
Viel Spaß biem Rebeltanz