Können Führerschein Klasse B Theoriestunden verjähren bzw. verfallen?

4 Antworten

Dazu aus der Fahrerlaubnisverordnung (FeV):

§ 16 Theoretische Prüfung

(3) (...) Der Bewerber hat vor der Prüfung dem Sachverständigen oder Prüfer eine Ausbildungsbescheinigung nach dem aus Anlage 7.1 zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2307, 2335), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1338) geändert worden ist, ersichtlichen Muster zu übergeben. Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Eine gesetzlich bestimmte Höchstdauer der theoretischen Ausbildung gibt es nicht. Sobald aber die Fahrschule den Abschluss der Ausbildung bescheinigt hat, muss die theoretische Prüfung innerhalb von zwei Jahren bestanden worden sein.

Außerdem gilt noch (ebenfalls aus der FeV):

§ 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung

(2) Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluss der praktischen Prüfung (...) und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit.

Nach Bestehen der theoretischen Prüfung hast du also noch ein Jahr Zeit, die praktische Prüfung zu bestehen. Wenn du mit deinen Fahrstunden mit ähnlicher Geschwindigkeit vorankommst wie bei deinen Theoriestunden, dann könnte das durchaus knapp werden. Fange also möglichst bald mit den Fahrstunden an!

Wenn du die praktische Prüfung bestanden hast, erhältst du in aller Regel sofort deinen Führerschein und hast dadurch die Fahrerlaubnis erworben. Manchmal aber kann der Führerschein nicht sofort ausgehändigt werden. In einem solchen Falle musst du dafür sorgen, dass du den Führerschein innerhalb von zwei Jahren ausgehändigt bekommst, sonst verliert die gesamt Prüfung ihre Gültigkeit. Nicht lachen, auch solche Fälle hat es schon gegeben!

ginatilan  18.01.2012, 11:37

also nach Abschluss der Ausbildung und nicht, wie ich schrieb, nach Anmeldung.

Danke, jetzt weiß auch ich es ganz genau,grüßle

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Hast du deine Papiere schon weggeschickt bzw. sind die schon fertig? Deine Theoriestunden verfallen ein Jahr, nachdem die Papiere fertig wurden.

bambusmaus 
Fragesteller
 18.01.2012, 11:01

Kann Ich leider nicht genau sagen. Ich bin der Meinung, dass schon etwas von der Fahrschule aus weggeschickt wurden ist. ABER es fehlt bis dato der Sehtest. Fakt ist also, dass noch nicht alle notwendingen Dokumente versandt sein können.

Beginnt die Jahresfrist der Theoriestunden erst mit dem vollständigem Versand der kompletten Papiere? ODER beginnt die Jahresfrist schon mit dem Versand der ersten Papiere?

Vielen Dank, MfG

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soviel ich weiß kannst du ab Anmeldung Fahrschule 2 Jahre dir Zeit lassen um die theoretische Prüfung abzulegen, ab bestandener Prüfung hast du wiederum 1 Jahr Zeit die praktische Prüfung zu machen.

Wie verhält sich das denn, wenn ich meinen Auto- und Anhängerführerschein schon seit 5 Jahren habe und letztes Jahr im Februar meine Theoriestunden angefangen habe?? Ich habe noch keine Prüfungen oder so gemacht und würde jetzt gerne weiter machen! Kann ich das ohne die Theoriestunden nochmal wiederholen zu müssen?? Vielen Dank!!