Knast und Harzt 4 Empfänger was passiert dann mit der Wohnung?

4 Antworten

Ich beziehe zwar kein Harzt 4 aber ich weiß von Bekannten das man die Wohnung dann kündigen muß und auch kündigen muß wenn die Inhaftierung länger als 1 Jahr dauert

Wenn z.B. vorher schon Leistungen bezogen werden, dann würde es keinen Regelbedarf mehr für den Lebensunterhalt geben, aber die Miete kann auf schriftlichen Antrag bis zu 6 Monate weiter gezahlt werden.

Ist man länger als 6 Monate in einer stationären Einrichtung, ist das Jobcenter gemäß Paragraph 7 Absatz 4 SGB 2 nicht in der Pflicht Leistungen weiter zu bewilligen.

Wie immer sind Einzelfallprüfungen Voraussetzung.

6 Monate zahlt das Amt. Dauert die Haft länger, verliert der Häftling seine Wohnung, wenn dieser niemanden hat/kennt, der die Miete zahlt. https://www.hartz4.org/trotz-knast/