Knast und Harzt 4 Empfänger was passiert dann mit der Wohnung?
Hallo,
was passiert wenn man ein Harzt4 Empfänger ist und ein Strafverfahren eingeleitet werden muss aus eine ganz andere Sache mit seiner Wohnung zb ? Zahlt der Jobcenter weiterhin seine Wohnung bis zur Entlassung? Oder wie ist das
4 Antworten
Ich beziehe zwar kein Harzt 4 aber ich weiß von Bekannten das man die Wohnung dann kündigen muß und auch kündigen muß wenn die Inhaftierung länger als 1 Jahr dauert
Wenn z.B. vorher schon Leistungen bezogen werden, dann würde es keinen Regelbedarf mehr für den Lebensunterhalt geben, aber die Miete kann auf schriftlichen Antrag bis zu 6 Monate weiter gezahlt werden.
Ist man länger als 6 Monate in einer stationären Einrichtung, ist das Jobcenter gemäß Paragraph 7 Absatz 4 SGB 2 nicht in der Pflicht Leistungen weiter zu bewilligen.
Wie immer sind Einzelfallprüfungen Voraussetzung.
6 Monate zahlt das Amt. Dauert die Haft länger, verliert der Häftling seine Wohnung, wenn dieser niemanden hat/kennt, der die Miete zahlt. https://www.hartz4.org/trotz-knast/