Wohing geht die Wohnungskündigung?

3 Antworten

Die Kündigung einer Partei ist an die jeweils andere Partei zu richten.

Alllerdings solltest du diese Veränderung pflichtgemäß dem Jobcenter zur Kenntnis geben (alsKopie). Es könnte sich ja mit Sicherheit daraus eine Änderung der Leistung für die KdU ergeben.

Die Kündigung bekommt die jeweilige Vertragspartei.

Vermieter oder Mieter.

Das JC hat damit nichts zu tun.

Es besteht ausschließlich ein Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter; wer da die Miete überweist, ist unerheblich.