Kleinkind hat sich eingesperrt?
Heute hat sich mein 3 jähriger Sohn im Schlafzimmer eingesperrt. Wir haben solche Türen im Fachwerkhaus aus massiver Eiche und solchen Riegeln zum abschließen. Also keine Schlüssel. Da wir gerade erst eingezogen sind und wir uns schon dachten das er da irgendwann mal dran rumspielen würde, waren manche Riegel bereits blockiert aber leider noch nicht alle. Und so ist es eben passiert das er sich dort eingeschlossen hat und auch kein Reinkommen mehr möglich war ohne Feuerwehr. Jetzt mache ich mir irgendwie die ganze Zeit solche Sorgen das die Feuerwehr da was dem Jugendamt melden wird. Unglücklicherweise sind wir (ich und mein Sohn) halt beide gerade erkältet und haben den ganzen Tag geruht und gespielt. Wir waren alleine. Ich war um 15 Uhr noch im Schlafanzug und hatte gerade gekocht weshalb die Küche wüst aussah. Die anderen Räume waren zum Glück ordentlich aber das war eben das was man auf den ersten Blick gesehen hat. Die eine Feuerwehrfrau hat ihrem Kollegen irgendwas zugeflüstert und ich spinne mir nun Geschichten zurecht das sie eben denken das ich geschlafen und nicht nach ihm geguckt habe oder das es unordentlich sei oder sowas und irgendwas ans Jugendamt geht. Beschissener als heute hätte es wohl wirklich nicht laufen können. Gibt es da Grund zur Sorge?
2 Antworten
Die könnten aber oft wissen die das nicht, das man es beim Jugendamt melden kann, aber in dem Fall, würde es nicht mal beim Jugendamt Probleme geben.
Ich kann dir sagen, das tuhen die nicht, das beinhaltet die Ausbildung nicht. Es läuft alles auf Eigeninitiative.
Ich denke auch nicht das es in der Ausbildung speziell gelehrt wird. Doch jeder halbwegs gesunder Mensch weiß das man bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zur Polizei oder zum Jugendamt gehen kann. Die Feuerwehr arbeitet mit Menschen zusammen und auch speziell mit Kindern. Nur ist es eben nicht nötig, bei jeder Kleinigkeit was zu melden.
Das sich ein Kind ausversehen einsperrt ist nicht selten. Es sollte aber nicht mehr passieren.
Wenn es keine anderen Auffälligkeiten oder sonst was gab, dann wird da nichts gemeldet.
Natürlich wissen sie das. Nur meldet man sowas eben nicht, wenn es keine anderen Auffälligkeiten gab oder die Personen schon bekannt sind.